In einer inklusiven Gesellschaft gehören alle Menschen dazu. Niemand wird ausgegrenzt, alle können selbstbestimmt teilhaben. Dieses Ideal zu verwirklichen, ist unser Ziel. Deshalb wollen wir ein soziales Sicherungsnetz, das die Menschen wirkungsvoll vor Armut schützt. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Deutschland ist ein wohlhabendes Land: Es gibt eine starke Wirtschaft und eine breite Mittelschicht. Deutschland ist aber auch ein ungleiches Land: Arm und Reich driften in den letzten Jahren weiter auseinander.
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Vor dem SPD-Parteitag hat der designierte Parteichef Martin Schulz seine Forderung nach zusätzlichen Leistungen für die Qualifizierung von Arbeitslosen bekräftigt und einem Ende der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger eine Absage erteilt. Dies stieß bei Grünen und Linkspartei auf Kritik.
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Weil Kinder, die in zwei Haushalten leben, einen höheren finanziellen Bedarf habe, sollten getrennt lebende Eltern, die Hartz IV beziehen einen Umgangsmehrbedarf beziehen, wenn sie ihr Kind beide betreuen. Eine einfache und unbürokratische Regelungsidee - die heute leider im Bundestag scheiterte.
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Unser Ziel ist selbstbestimmte Teilhabe für alle: für die, die hier geboren sind und schon länger hier leben, und die, die neu dazukommen. Ja, gesellschaftliche Teilhabe für alle und die Schaffung von inklusiven Strukturen kosten auch Geld. Es geht auch um einen Kampf um Ressourcen. Dabei stehen die, die schon länger hier leben und ausgegrenzt werden oder sich ausgegrenzt fühlen, und die, die jetzt neu dazukommen, eigentlich auf der gleichen Seite. Deutschland ist ein reiches Land. Wir können das schaffen.
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Mehrere Urteile von Sozialgerichten, zuletzt in Cottbus, urteilten, dass Jobcenter unter Umständen Geld für Computer, Brille oder Abiturfeier erstatten müssen, wenn es für die Schülerinnen und Schüler "unabweisbar" notwendige Bedarfe sind und haben damit wieder den Finger in die Wunde gelegt: Das "Ansparmodell" mit Kleinstbeträgen im Regelbedarf funktioniert nicht. Darüber berichtet Barabar Dribbusch in der taz.
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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von sogenannten echten Alleinerziehenden gegenüber anderen Erziehenden berücksichtigen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergelds wurde die Regelung zum Entlastungsbetrag 2016 geändert. Es gilt nun zu beurteilen, welche Auswirkung die Erhöhung sowie die Berücksichtigung weiterer Kinder hat und welche weiteren Reformen notwendig sind, um Familien endlich unabhängig vom Status und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in gleicher Weise entlasten und fördern zu können.
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Ein Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beschnitten werden sollten, wurde im Bundesrat gestoppt.
Zentral hierfür war das Stimmverhalten der Grün mitregierten Länder. Über Hintergründen und Reaktionen dazu berichten Tagesspiegel und Focus-online...
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Das Gesetz zur Neufestsetzung der Regelsätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu Recht abgelehnt worden. Die Grünen in den Ländern waren weiter verhandlungsbereit, aber die SPD hat es abgelehnt weiter zu verhandeln, obwohl sie wusste, dass dann die Nichtzustimmung zum Gesetz die Folge wäre.
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Die Regelsätze in der Grundsicherung steigen ab 1. Januar 2017. Fünf Euro mehr und damit 409 Euro monatlich erhalten künftig alleinstehende Hartz-IV-Empfänger. Opposition kritisiert "gezieltes Kleinrechnen" des Existenzminimums...
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Deutschland ist ein reiches Land. Trotzdem wächst eine große Zahl Kinder und
Jugendlicher in Armut auf. Armut tut weh und grenzt aus. Wenn Eltern arbeitslos sind oder zu wenig verdienen, um auch für die Kinder sorgen zu können, wachsen diese unter Bedingungen auf, die ihre Entwicklung nicht fördern. Hier und jetzt müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Armut lindern und mehr Gerechtigkeit schaffen. Auf diese konzentriert sich der vorliegende Antrag.
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