Themen: Rechtsvereinfachung von Hartz IV, Aufstocker/ Armut trotz Erwerbstätigkeit, Grundsicherung von Unionsbürger*innen, Rente/Altersarmut, Sonstige Sozialpolitik, Verteilung von Geflüchteten in der EU, Fairer Handel/TTIP
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Der Mindestlohn ist ein unzureichendes Mittel gegen Armut. Insbesondere Familien und selbstständige kommen aus dem Hartz-IV-Bezug auch nicht durch einen noch höheren Mindestlohn heraus. Deshalb fordern wir eine Kindergrundsicherung. Damit wäre gewährleistet, dass das Existenzminimum von Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern gesichert ist. Damit Selbständige und Teilzeiterwerbstätige aus dem Hartz-IV-Bezug herauskommen, braucht es weitere gezielte Maßnahmen, z.B. Steuergutschriften.
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Die Bundesregierung sollte Fragen zur Anzahl der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen beantworten. Gefragt wurde unter anderem nach Haushalten mit Kindern und nach Art der Beschäftigung.
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Die Funken Mediengruppe berichtete heute von einem Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium in dem EU-BürgerInnen grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen werden, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben...
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In der Woche vom 15.04.2015 stellte die Bundestagsfraktion Ihre Alternative zur Rechtsvereinfachung im SGB II vor. Außerdem wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Grüne Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert.
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Am heutigen Tag fand nach jahrelanger Vorarbeit die erste Lesung zur sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II im Bundestag statt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je.
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Das vorgelegte Gesetz ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je. Das Grundsicherungssystem ist zu einem wahren Dschungel geworden, durch den kaum noch jemand durchschaut. Das ist für die Betroffenen ein Problem wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Viel zu viele Ressourcen werden für Verwaltung und Bürokratie verschwendet, die sinnvoller zur Arbeitsvermittlung und sozialer Unterstützung eingesetzt werden könnten. Statt die Grundsicherung grundlegend zu vereinfachen, besteht der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen von kleineren Veränderungen, die teilweise sogar eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen sind. Es wird viel verändert, aber wenig vereinfacht.
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Ende 2012 hatte die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz (ASMK) eine Bund-Länder-AG (BLAG) zur Rechtsvereinfachung der passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingerichtet. Mitte 2014 legte die BLAG einen Abschlussbericht vor. Er enthielt die Vorschläge, die innerhalb der BLAG Konsens waren. Einen Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und noch einige eigene Vorschläge hinzugefügt und im Februar 2016 als Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen.
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Das Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang an ein Rechentrick der Bundesregierung, um die Regelsätze klein zu rechnen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung wollte sich bei den Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern aus einkommensarmen Familien einen schlanken Fuß machen. Das ist ihr gelungen. Viele Leistungsberechtigte sind mit der Beantragung überfordert oder wollen nicht, dass ihre Kinder als arm stigmatisiert werden.
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Die Wiener Zeitung hat mich zum Thema Armut trotz Erwerbstätigkeit befragt, u.a. zu den Ursachen und warum der Mindestlohn nicht reicht. "Wolfgang Strengmann-Kuhn beobachtet das Phänomen schon lange. Als einer der Ersten in Deutschland hat der Wirtschaftswissenschafter, der mittlerweile für die Grünen im Bundestag sitzt, das Thema in den 1990er Jahren analysiert."
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