Anhörung zur SGB II-Reform

Hintergrund

Ende 2012 hatte die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz (ASMK) eine Bund-Länder-AG (BLAG) zur Rechtsvereinfachung der passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingerichtet. Mitte 2014 legte die BLAG einen Abschlussbericht vor. Er enthielt die Vorschläge, die innerhalb der BLAG Konsens waren. Einen Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und noch einige eigene Vorschläge hinzugefügt und im Februar 2016 als Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen. Dem folgt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Die Bundesregierung plant das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.08.2016

Unterlagen der Anhörung

Zusammenstellung aller Stellungnahmen zur Anhörung über den Gesetzentwurf über die Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II am 30.05.2016, 14-15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Deutscher Bundestag. Hier.

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksachen Nr. 18/8077 "Grundsicherung gerechter und und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten" 

Die Stellungnahme des von uns geladenen Experten Prof. Dr. Stefan Sell findet sich hier.

Geladen wurden zur Anhörung Vertreter aus folgenden Verbänden und Organisationen

Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Landkreistag
Deutscher Städtetag
Bundesagentur für Arbeit 
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. 
Deutscher Caritasverband e. V. 
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. 
Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos 

Und als weitere Experten:
Uwe Hilgendag, Berlin
Frank Jäger, Wuppertal 
Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen

Bewertung des Gesetzentwurfs - Eine Chance vertan

Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Einzelmaßnahmen. Diese folgen jedoch weder einem klaren Konzept, noch haben sie eine klare Stoßrichtung. Der Gesetzentwurf verheddert sich im Kleinklein und enthält Maßnahmen, die noch mehr willkürliches Sonderrecht für die Leistungsberechtigten schaffen. Nur ein Teil der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen würde tatsächlich dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand der Jobcenter sinken würde. Dieses Ziel wurde jedoch häufig nur um den Preis erreicht, dass die Berechtigten Leistungseinschränkungen hinnehmen müssen oder ihre Bedarfe ggf. nicht zuverlässig decken können... Die gesamte Bewertung gibt es hier zu lesen.