Anhörung zur SGB II-Reform
Hintergrund
Ende 2012 hatte die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz (ASMK) eine Bund-Länder-AG (BLAG) zur Rechtsvereinfachung der passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) eingerichtet. Mitte 2014 legte die BLAG einen Abschlussbericht vor. Er enthielt die Vorschläge, die innerhalb der BLAG Konsens waren. Einen Teil dieser Vorschläge hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und noch einige eigene Vorschläge hinzugefügt und im Februar 2016 als Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen. Dem folgt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Die Bundesregierung plant das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.08.2016
Unterlagen der Anhörung
Zusammenstellung aller Stellungnahmen zur Anhörung über den Gesetzentwurf über die Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II am 30.05.2016, 14-15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Deutscher Bundestag. Hier.
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksachen Nr. 18/8077 "Grundsicherung gerechter und und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten"
Die Stellungnahme des von uns geladenen Experten Prof. Dr. Stefan Sell findet sich hier.
Geladen wurden zur Anhörung Vertreter aus folgenden Verbänden und Organisationen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Landkreistag
Deutscher Städtetag
Bundesagentur für Arbeit
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V.
Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos
Und als weitere Experten:
Uwe Hilgendag, Berlin
Frank Jäger, Wuppertal
Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen