Es ist dringend notwendig, dass die Sanktionen ausgesetzt werden. Dadurch könnten die Jobcenter unmittelbar und wirksam entlastet werden. Zumindest sollten die Sanktionsregeln deutlich entschärft und vereinfacht werden. Wichtig ist, dass die Autonomie der Leistungsbeziehenden in den Mittelpunkt des Leistungsrechts gerückt wird und nicht, wie bisher, ein fremdbestimmter Ansatz verfolgt wird. Der Grundbedarf sollte generell von Sanktionen ausgenommen werden und die Rechte der Leistungsberechtigten müssen gestärkt werden. Das Mindeste ist, dass die besonders harten Sanktionen für die Unter-25-Jährigen gestrichen und die Kosten der Unterkunft nicht mehr durch Sanktionen gekürzt werden können (Siehe dazu ausführlich den Antrag „Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt“, BT-Drucksache 18/1963).
Im Sinne einer Vereinfachung sollten auch die anderen Grundsicherungsleistungen mit in den Blick genommen werden, um ein konsistentes und transparentes Grundsicherungssystem zu schaffen. Bei sachlich gleichen Tatbeständen sollten auch gleiche Leistungen gewährt werden. Das ist derzeit oftmals nicht der Fall.
Ein Einstieg in eine Individualisierung der Leistungen durch die so genannte „vertikale Einkommensanrechnung“ wie sie im SGB XII praktiziert wird und auch von den Trägern der Grundsicherung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Städte- und dem Landkreistag gefordert wird. Damit könnten sich die Jobcentermitarbeiter auf die Personen konzentrieren, die auch wirklich kein für sich ausreichendes Einkommen erwirtschaften.
Das Bildungs- und Teilhabepaket, bei dem Verwaltungsaufwand und Nutzen für die Leistungsberechtigten in keinem Verhältnis zueinander stehen, sollte abgeschafft und die Leistungen teilweise in den Regelsatz eingegliedert und teilweise für einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch verbesserte Angeboten von Schulen und Kitas verwendet werden.
Überfällig sind auch transparente und bedarfsdeckende Regeln bei den Kosten der Unterkunft. Streitfälle zu diesem Punkt machen einen großen Teil der rechtlichen Streitfälle aus. Notwendig sind hier gesetzliche Rahmenbedingungen und Mindeststandards für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Kosten für angemessenen Wohnraum auch übernommen werden.
Auch sollte eine weniger verwaltungsaufwändige und bedarfsdeckende Lösung für getrennte Eltern geschaffen werden, deren Kinder zwischen den Haushalten der Eltern wechseln. Dazu sollte auch ein Umgangsmehrbedarf bewilligt werden, damit die Kosten für Bettwäsche, Schreibtisch etc. in beiden Haushalten auch wirklich gedeckt sind.
Schließlich könnten über diese Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung hinaus die Jobcenter dadurch entlastet werden, dass vorgelagerte Sicherungssysteme gestärkt werden. So sind insbesondere viele Erwerbstätige nur aufgrund hoher Wohnkosten oder weil sie Kinder haben auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen und viele Alleinerziehende rutschen in die Grundsicherung, weil der steuerliche Familienlastenausgleich vor allem Ehepaare entlastet. Und auch Personen in Ausbildung sollten nicht durch Arbeitslosengeld II ihr Einkommen aufstocken müssen. All diese Gruppen verursachen in den Jobcentern einen Verwaltungsaufwand, der besser für die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen verwendet werden sollte.