Hartz-IV-Bezieher sollen ab Anfang kommenden Jahres mehr Geld bekommen: Der Bundesrat hat neuen Regelsätzen zugestimmt, die die Regierung im September beschlossen hatte. Was Langzeitarbeitslose ab nächstem Jahr bekommen und über kritische Stimmen berichete Focus.de...
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Kinderarmut ist kein temporärer Zustand, sondern für viele Kinder von Dauer. Den Kindern fehlt es nicht nur an Gütern, sondern auch an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zu diesem Ergebnis kam erst vor einigen Tagen eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Experte für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag, hat daher anlässlich der Sondierungsgespräche für ein Jamaika-Bündnis gefordert, das Thema Kinderarmut als ein "zentrales Zukunftsthema“ auf die Agenda zu setzen.
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Bei der „Arbeit auf Abruf“ gemäß § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vereinbaren die Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen mit den Beschäftigten eine Mindestarbeitszeit, die explizit je nach Arbeitsanfall überschritten werden kann. Werden die Beschäftigten nicht abgerufen, dann muss nur die vereinbarte Arbeitszeit vergütet werden und das ist häufig nur eine geringe Stundenzahl. Damit können die Arbeitsstunden – und damit auch die Vergütung – für die Abrufkräfte von Monat zu Monat stark variieren. Weil die Beschäftigten gleichzeitig abrufbereit sein müssen, können sie häufig keinen weiteren Job annehmen, und das kann dazu führen, dass der Lohn nicht zum Leben reicht. So entsteht ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis, mit dem deutlich mehr Druck, Unsicherheit und weniger Planbarkeit verbunden ist. Die Unternehmen hingegen erhalten Flexibilität und können durch diese Beschäftigungsform einen Teil ihres betriebswirtschaftlichen Risikos auf die Abrufkräfte übertragen.
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Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen.
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Zu der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Anpassung der Arbeitslosengeld-II-Regelsätze erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik...
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