Wir wollten insbesondere erfahren ob sich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 auch positiv auf die vielen so genannten Aufstockerhaushalte ausgewirkt hat in denen bekanntlich ja viele Kinder, meist bei einem alleinerziehenden Elternteil, leben.
Kurzauswertung:
Besonders interessant ist, dass fast die Hälfte (ca. 45%) aller Kinder im Hartz-Bezug in einem Haushalt lebt in dem es ein Erwerbseinkommen gibt. (Ersichtlich aus Tabelle 2) Hieran lässt sich ebenfalls ablesen, dass die Zahl weitestgehend konstant geblieben ist. Daraus ist ersichtlich, dass die Zahl durch den Mindestlohn nicht gesunken ist und an dieser Gruppe, der Familien im SGB-II-Bezug, vorbei geht.
Die Erwerbstätigen „Aufstocker*innen“ mit Kindern sind auch mehrheitlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Tabelle 1), Tendenz leicht steigend, wünschenswert wäre aber ein Rückgang, gerade mit Blick auf den Mindestlohn, der ja dabei helfen soll die Existenz zu sichern.
Aus Tabelle 3 lässt sich außerdem insgesamt die Entwicklung der „Aufstocker“ ablesen, inklusive Jahresdurchschnitt der Jahre zuvor und damit ohne Mindestlohn. Vergleicht man bspw. den Durchschnitt aus 2014 mit dem Durchschnitt aus 2015, so ergibt das Bild nahezu keine positive Wirkung des Mindestlohns auf die Aufstocker insgesamt (hier: Alle, auch die ohne Kinder)
Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 140 und Nr. 141 vom April 2016 (PDF)
Nachtrag zur Schriftlichen Frage Nr. 140 und Nr. 141 vom April 2016 (PDF)