Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist sinnvoll, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und soziale Sicherheit zu schaffen. Denn es ist unklar ist, wie lange und vor allem wie die Coronakrise weiter geht. Außerdem ist es aber wichtig, dass Kurzarbeit und auch Arbeitslosigkeit stärker mit Weiterbildung verknüpft werden. Wir fordern deswegen unter anderem einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro zusätzlich zum Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
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Viele Bereiche kommen im dem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg der Bundesregierung zu kurz. Es fehlt der Wille den Ausstieg mit den aktuell nötigen Klimazielen, den wirtschaftlichen Potentialen und sozialen Maßnahmen zu verknüpfen. Mit dem Strukturstärkungsgesetz soll zwar außerdem ein Rahmen für die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 geschaffen werden. Der Schwerpunkt muss aus unserer Sicht aber beim Ausbau Erneuerbarer Energien, der sozialen Absicherung der Menschen in den betroffenen Regionen, der ökologischen Verkehrswende und der Forschung an relevanten Zukunftsthemen liegen, damit in den betroffenen Regionen neue Jobs in Zukunftsbranchen entstehen können. Doch bleibt die Bundesregierung bei all diesen Punkten vage und unvollständig. Unsere Entschließungsanträge zeigen bessere Maßnahmen auf.
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In Folge der Corona-Krise ist die Zahl der Arbeitslosen im Juni deutlich gestiegen. Viele Unternehmen bauen Stellen ab. Selbständige und Geringverdiener trifft die Krise besonders hart. Die Bundesregierung muss sich dringend um eine bessere Absicherung von Kurzarbeitenden, Selbständigen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Grundsicherungsbeziehenden kümmern. Wir brauchen eine Weiterbildungsoffensive, damit Menschen, die arbeitslos oder in Kurzarbeit sind, nach der Krise bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
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Aus drei schriftlichen Fragen an die Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der Aufstocker*innen im SGB II durch die Corona-Pandemie nicht so stark angestiegen ist wie ursprünglich von der Bundesregierung angenommen. Die Ursachen liegen auf der Hand: Trotz der beschlossenen Erleichterungen beim Zugang zur Grundsicherung sind die bürokratischen Hürden immer noch hoch, Erwerbstätige haben Angst vor Stigmatisierung und es ist davon auszugehen, dass Selbständige und Kurzarbeitende gar nicht wissen, dass sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
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Arbeitsmarktpolitik muss neben kurzfristigen Maßnahmen in der Coronakrise auch zukünftige Herausforderungen wie die Digitalisierung, den demografischen Wandel und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft in den Blick zu nehmen. Wir fordern deshalb: Kurzarbeitende und Arbeitslose, die sich in der Krise weiterbilden, sollen einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro zusätzlich zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.
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Das Instrument SUREzur finanziellen Unterstützung von Kurzarbeit in den Mitgliedstaaten der EU ist richtig, mittelfristig brauchen wir aber echte automatische Stabilisatoren. Deswegen muss die EU-Kommission zügig ein Konzept für eine Europäische Arbeitslosenrückversicherung vorlegen.
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine gesundheitliche und ökonomische Krise zur Folge. Sie ist zugleich eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Inklusion. Menschen, denen schon zuvor die materiellen Mittel für ausreichende soziokulturelle Teilhabe fehlten, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme beweisen in diesen Tagen zwar, dass sie Härten auffangen und in der Krise Sicherheit geben können. Die kürzlich geschnürten Sozialschutzpakete werden den besonderen Herausforderungen aber noch längst nicht gerecht. Denn nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann aber aus unserer Sicht nur gelingen, wenn alle Menschen gewiss sein können, dass das soziale Fundament, auf dem sie stehen, verlässlich ist und ein starkes Gefühl der sozialen Sicherheit erzeugt. In unserem Antrag sind Maßnahmen für ein solches Fundament gebündelt.
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Seit vielen Jahren sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Schlachthöfen bekannt. In der deutschen Fleischindustrie arbeiten rund 90.000 Beschäftigte, wovon der Großteil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa sind.
Die Beschäftigten in der Fleischbranche sowie die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft müssen vor dem Corona-Virus geschützt werden. Auch die Infektionsketten müssen gestoppt werden. Darüber hinaus müssen in beiden Branchen die Arbeitsbedingungen ganz grundsätzlich verbessert werden. Notwendig sind gesetzliche Maßnahmen, um die Produktion von Lebensmitteln strukturell zu verändern, damit die Versorgung in Deutschland nicht mehr auf der Ausbeutung von Beschäftigten beruhen kann.
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Am 25. März 2020 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro. Mit Stand 18.5.2020 sind 12,34 Milliarden Euro bewilligt worden. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Bundestag schien es selbstverständlich, dass für Selbstständige eine Anrechnung eines Betrages für die Lebenshaltungskosten als Unternehmerlohn möglich sei, denn bei diesem Personenkreis ist die Trennung zwischen Betriebs- und Lebenshaltungskosten alltagsfremd.
Es ist notwendig, für viele Selbstständige und Unternehmen jetzt schnell Planungssicherheit über ihre weitere Zukunft zu schaffen. Unabhängig davon, ob existenzbedrohende Auftrags- oder Umsatzeinbrüche erst noch bevorstehen oder länger anhalten, die Hilfen müssen weiterhin beantragt und die Bedürftigkeit unbürokratisch und flexibel nachgewiesen werden können.
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Wir sehen in den neuen Arbeitsmarktzahlen die ersten Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt. Jetzt ist tatkräftiges Handeln gefragt, damit der Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht zu stark wird und die Armut in der Krise nicht ansteigt.
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