Die neue Regelung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Auf diesem Wege gab es zunächst einen Referentenentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Stellungnahme für die Verbände - Pressemitteilung vom 30.08.2016
Dann folgte der Kabinettsbeschluss - Pressemitteilung vom 22.09.2016
Der Bundesrat beschloss am 04.11.2016 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Am 21.09.2016 fand die Regierungsbefragung im Bundestag zu dem Thema statt.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfswurde am 21.10.2016 durchgeführt.
Am 08.11.2016 beschloss die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag "Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen"
Am 28.11.2016 fand die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Dazu wurde auch die Expertin Dr. Irene Becker, die ein Gutachten zur Neuberechnung für die Diakonie erstellt hat geladen. - Pressemitteilung vom 28.11.2016
Zusammenstellung aller Stellungnahmen für die Anhörung
Am 01.12.2016 endete das parlamentarische Verfahren mit dem Beschluss des Gesetztes. Protokoll der Sitzung.
Mehr zum Thema Rechtsvereinfachung
Dokumente der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag am 23.06.2016:
Gesetzentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung
Drucksache 18/8041
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten" Drucksachen 18/8077
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Drucksache 18/8909
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/8910
Änderungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schwerpunkt Sanktionen
Drucksache: 18/8923
Dieser Antrag wurde zur namentlichen Abstimmung im Plenum gestellt: Das Ergebnis findet sich hier.