Die Zweifel daran, dass die Sanktionen im Hartz IV-System zur Arbeitssuche motivieren sind langsam auch im Ministerium für Arbeit und Soziales durchgedrungen. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, immerhin das Sanktionsrecht bei den jungen Menschen unter 25 Jahren zu überprüfen. Gerade hier gibt es diskriminierende Benachteiligungen im Vergleich zu Arbeitssuchenden über 25 Jahren. Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über ein Arbeitspapier der parlamentarischen Staatssekretärin Anne Kramme (SPD) in dem von einer Weiterentwicklung des Sanktionsrechts die Rede ist. Dazu wird auch Wolfgangs Strengmann-Kuhn, als Sprecher für Sozialpolitik zitiert:
Der Opposition geht es jedenfalls nicht weit genug: “Der Grundbedarf muss immer gesichert sein. Das ist auch in dem Konzept des Bundesarbeitsministeriums nicht der Fall”, sagt Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Das Bundesarbeitsministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig seien. Der Grünen-Politiker fordert, die Sanktionen grundsätzlich zu überprüfen und sie vorerst durch ein Moratorium außer Kraft zu setzen.
Den gesamten Artikel “Strafen im Sozialsystem – Nahles will Hartz-IV-Sanktionen entschärfen vom <//span>15./16. September 2014 kann man hier auf www.sueddeutsche.de nachlesen.