Fernsehbericht über die Kosten der Unterkunft (KdU)
In Ausgabe von Plusminus vom 17.12.2014 auf der ARD wurde über einen besonderen Bereich der Hartz IV-Regelungen berichtet. Als KdU oder Kosten der Unterkunft bezeichnet man theoretisch die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung bei einer angemessenen Wohnung. Die Angemessenheit definiert jede Kommune selbst. Dieser Punkt sorgt immer wieder für Streit vor den Sozialgerichten.
Gerade dieser Bereich wird bei den Planungen für eine Reform des Sozialgesetzbuches II konsequent ignoriert. Dazu erklärte Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB:
"Da bräuchte es eigentlich klare bundesweite Regelungen, um da mehr Transparenz, sowohl für die Betroffenen als auch für die Gerichte zu schaffen. Damit klar ist, welche Leistungen tatsächlich erstattet werden und welche nicht. Und die Bundesregierung macht an der Stelle, bei der sogenannten Rechtsvereinfachung, die jetzt geplant ist, nichts.”
Den ganzen Beitrag zum Lesen und Ansehen gibt es unter folgendem Link: