Gerade dieser Bereich wird bei den Planungen für eine Reform des Sozialgesetzbuches II konsequent ignoriert. Dazu erklärte Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB:
"Da bräuchte es eigentlich klare bundesweite Regelungen, um da mehr Transparenz, sowohl für die Betroffenen als auch für die Gerichte zu schaffen. Damit klar ist, welche Leistungen tatsächlich erstattet werden und welche nicht. Und die Bundesregierung macht an der Stelle, bei der sogenannten Rechtsvereinfachung, die jetzt geplant ist, nichts.”
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