Pressestatement | 28.11.2016

Grundsicherungsleistungen für EU-Bürger*Innen

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in Sozialgesetzbuch II und XII, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

 „Eine Großteil der heute gehörten Expertinnen und Experten bescheinigen: der vorliegende Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich problematisch, da er das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Frage stellt. Vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialverbände wiesen zurecht darauf hin, dass die mittel- und langfristigen Konsequenzen die schon heute sichtbaren sozialen Folgen und Notlagen noch weiter verschärfen. Dies treibt die soziale Spaltung unserer Gesellschaft weiter voran. Dabei brauchen Europa und auch Deutschland das Gegenteil dringender denn je: mehr sozialen Zusammenhalt.“

Auszug aus dem Fraktionsbeschluss vom 17.03.2015.

Die Europäische Union muss sozialer werden.

Die Lebensverhältnisse müssen schrittweise angeglichen werden und die Armut in allen Mitgliedsländern der EU nachhaltig bekämpft werden.

Alle UnionsbürgerInnen, die in Deutschland Arbeit suchen sollen dabei so unterstützt werden, dass sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen.

Wenn sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland nachweislich um Arbeit bemühen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden, sollen auch Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Der Zugang zu diesen Leistungen unterstützt sie bei der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration.

Dies ist in einem zusammenwachsenden Europa geboten.

Auszug aus dem Fraktionsbeschluss vom 17.03.2015. Der gesamt Text steht hier.