28.11.2016

Grundsicherungsleistungen für EU-Bürger*Innen

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in Sozialgesetzbuch II und XII, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

 „Eine Großteil der heute gehörten Expertinnen und Experten bescheinigen: der vorliegende Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich problematisch, da er das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Frage stellt. Vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialverbände wiesen zurecht darauf hin, dass die mittel- und langfristigen Konsequenzen die schon heute sichtbaren sozialen Folgen und Notlagen noch weiter verschärfen. Dies treibt die soziale Spaltung unserer Gesellschaft weiter voran. Dabei brauchen Europa und auch Deutschland das Gegenteil dringender denn je: mehr sozialen Zusammenhalt.“