Medienresonanz | 05.04.2019

Neue Kindergeldregelung verstößt gegen EU-Recht

Über die Debatte zu den neuen Regelungen zum Kindergeld und gegen illegale Beschäftigung berichtete das Neue Deutschland mit Zitaten von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn wie folgt:

Die Betroffenen sollen künftig in den ersten drei Monaten kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie nicht erwerbstätig sind.Politiker der Union hatten behauptet, dass in manchen Fällen die Zahlungen nicht den Kindern zugutekommen würden, sondern meist »kriminellen Banden«. Dagegen betonte Wolfgang Strengmann-Kuhn, dass Familienleistungen nach EU-Recht nicht eingeschränkt werden dürfen. Die entsprechenden Passagen im schwarz-roten Gesetzentwurf wertete der Grünen-Politiker deswegen als Rechtsverstoß. Er rief die Koalition dazu auf, »dass dieser Paragraf aus dem Gesetz rauskommt«.

Der Artikel "Ein Verstoß gegen das EU-Recht" von Aert van Riel erschien am 04.05.2019 und ist hier zu finden: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116112.ein-verstoss-gegen-das-eu-recht.html