Medienresonanz | 06.06.2017

Opposition kritisiert den Omnibus

Opposition kritisiert den Omnibus

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften zugestimmt. Mit diesem ursprünglichen Entwurf sollen die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge angehoben werden.

Die an dieses Gesetz im sogenannten Omnibusverfahren angehängten zahlreichen Änderungen anderer Gesetze machen dabei jedoch den weitaus größten Teil des Entwurfs aus. Sie betreffen unter anderem die EU-Datenschutzgrundverordnung, die Einführung des elektronischen Fingerabdrucks im Rahmen des Asylverfahrens, Veränderungen des Sozial- und Finanzdatenschutzes insbesondere im ersten Buch Sozialgesetzbuch, die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft oder den Vergabemindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche.

Dazu berichtete die Zeitung Das Parlament in der Ausgabe Nr. 23 vom 06.06.2017:

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte das Verfahren ebenfalls. Dies sei auch der Grund für die Ablehnung der Vorlagen durch seine Fraktion, obwohl sie einige Teile des Entwurfes durchaus unterstütze, wie die Einführung eines Vergabemindestlohns oder die Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft.

Den gesamten Bericht "Opposition kritisiert den Omnibus" von Claudia Heine gibt es auch online hier zu lesen: http://www.das-parlament.de/2017/23_25/innenpolitik/-/509550 

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Die Große Koalition mutet dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf, den wir hier heute diskutieren, enorm viel zu; denn eigentlich ist es auch nicht ein Gesetzentwurf, sondern ein sogenannter Omnibus, das heißt, es handelt sich um einen Gesetzentwurf, an den weitere Gesetzentwürfe angehängt wurden – in diesem Fall viele Gesetzentwürfe. Das Verfahren ist eines, das ich in der Zeit, die ich im Bundestag bin, noch nicht erlebt habe.

Die ganze Rede zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften gibt es hier.