Medienresonanz | 13.10.2016

Beschränkung der Sozialleistungen für EU-BürgerInnen

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung zum Ausschluss von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern von Grundsicherungsleistungen gab es zahlreiche Berichterstattung in allen Medien. Wolfgang Strengmann-Kuhns kritische Aussagen wurden häufig übernommen:

Am 12.10.2016 schrieb Sabine Menkens von Die Welt in "Regierung zeigt Härte gegen europäischen "Sozialtourismus":

Unumstritten ist Nahles' Gesetzeswerk aber nicht. Die Grünen haben sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Der Totalausschluss von EU-Bürgern von Sozialleistungen verstoße gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung, meinte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, gegenüber der "Welt". Die Grünen sprechen sich dafür aus, EU-Ausländern bereits nach drei Monaten einen Anspruch auf Hartz IV zuzubilligen. "Der Ausschluss von Mindestsicherung, und dann auch noch für fünf Jahre, ist definitiv der falsche Weg."
Auch der DGB hat Bedenken. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz möglicherweise gegen deutsches und europäisches Recht verstoße, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Das Grundgesetz sehe klar vor, dass Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, ein Recht auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz hätten - unabhängig von ihrer Nationalität, sagte Buntenbach. "Nun will man noch fünf Jahre zusehen, bis sich ihre Armut verfestigt hat, bevor Grundrechte in Anspruch genommen werden dürfen."

Den gesamten Artikel gibt es in der gedruckten Ausgabe von Die Welt vom 13.10.2016 auf Seite 4 und auf: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158697044/Regierung-zeigt-Haerte-gegen-europaeischen-Sozialtourismus.html 

Am 12.10.2016 schrieb Dietrich Creutzburg auf www.faz.net in "Bundesregierung beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer":

Die Grünen im Bundestag kritisierten den Gesetzentwurf indes scharf. Damit würden Menschen "in unwürdige Wohnverhältnisse und in die Illegalität getrieben". sagte ihr Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn. "Wir brauchen mehr, nicht weniger soziales Europa."

Den gesamten Artikel gibt es in der gedruckten Ausgabe vom  13.10.2016 auf S. 15 und hier zu lesen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bundesregierung-beschraenkt-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-14478256.html 

In die tageszeitung schrieb Ralf Pauli in der gedruckten Ausgabe vom 13.10.2016 auf Seite 7 "Sozialhilfe für EU-Bürger deutlich später":

Die Opposition hingegen kritisiert den Beschluss. Der sozialpolitische Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn, spricht von einem "völlig falschen" Signal. "Die geplanten Regelungen gefährden das, was wir gerade jetzt dringend brauchen: Mehr soziales Europa, echte Freizügigkeit und eine Europäische Union, die über die nationalen Grenzen hinaus zusammenhält." 

Den ganzen Beitrag gibt es auch online zu lesen auf: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5344432&s=strengmann&SuchRahmen=Print/ 

Im Handelsblatt berichtete Frank Specht am 13.10.2016 in "Nahles schließt Schlupfloch für EU-Ausländer" auf Seite 9:

Dagegen sprach der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn von einem "völlig falschen Signal": Die im Gesetz enthaltenen Regelungen "gefährden das, was wir gerade jetzt dringend brauchen: mehr soziales Europa, echte Freizügigkeit und eine Europäische Union, die über die nationalen Grenzen hinaus zusammenhält", sagte er. Außerdem widerspreche der Gesetzentwurf dem verfassungsrechtlichen Grundrecht auf Existenzsicherung.

Diesen Artikel gibt es nicht online zu lesen.

Auf www.focus.de wird Wolfgang Strengmann-Kuhn am 12.10.2016 wie folgt zitiert:

Die Grünen meldeten hingegen verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Totalausschluss von EU-Bürgern von Sozialleistungen verstoße seiner Ansicht nach gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung, sagte der sozialpolitische Sprecherder Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der "Welt". Die Grünen sprechen sich dafür aus, EU-Ausländern bereits nach drei Monaten einen Anspruch aufHartz IV zuzubilligen. "Der Ausschluss von Mindestsicherung und dann auch noch für fünf Jahre ist definitiv der falsche Weg."

Den gesamten Artikel gibt es hier: http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-kommunalverbaende-unterstuetzen-nahles-plaene-gegen-sozialtourismus_id_6061192.html 

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 09.10.2016 zum angekündigten Kabinettsbeschluss über die Begrenzung von Sozialleistungen für EU-BürgerInnen folgendermaßen:

Der sozialpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hat die Absicht der Bundesregierung kritisiert, Hartz IV oder Sozialhilfe an EU-Ausländer frühestens dann auszuzahlen, wenn sie hier fünf Jahre nicht gearbeitet haben. "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist sozialpolitisch und europapolitisch verfehlt", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Montag-Ausgabe) mit Blick auf den Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. (SPD). "Auch für EU-Bürgerinnen und Bürger gilt das Grundrecht auf Existenzsicherung. Wenn das Existenzminimum verweigert wird, führt das zu sozialen Folgeproblemen, die letztlich die Kommunen ausbaden müssen." Die Freizügigkeit, von der letztlich alle profitierten, müsse auch sozial abgesichert sein, fügte Strengmann-Kuhn hinzu. "Wir brauchen mehr soziales Europa und nicht weniger." Der Gesetzentwurf war am Freitag bekannt geworden.

Der Beitrag von Hartmut Augustin ist u.a. hier zu finden: http://www.presseportal.de/pm/47409/3451302 

Schon im März 2015 hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ihre Haltung zu einer möglichen Regelung von Sozialleistungen für EU-BürgerInnen beschlossen.

Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion muss die europäische Freizügigkeit von den Mitgliedstaaten sozial flankiert werden. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in einem anderen Land leben um Arbeit zu suchen, brauchen dazu auch finanzielle Unterstützung.

Aus dieser Grundhaltung ergibt sich die politische Konsequenz für Deutschland, dass nach einem Aufenthalt von drei Monaten auch Arbeitssuchende aus der EU Grundsicherung nach dem SGB II beantragen können. Nur so können auch diese Personen alle Integrationsinstrumente wie Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung in Anspruch nehmen. Dies bildet die Basis für eine erfolgreiche langfristige Integration in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft.

Den gesamten Fraktionsbeschluss gibt es hier.