Medienresonanz | 10.12.2015

Neuer Regelsatz tritt erst zum 2017 in Kraft -aber das zentrale Problem ist die Methode

In der Ostthüringer Zeitung und der Thüringer Allgemeinen schrieb der Autor Axel Fick am 10.12.2015:

Ab Januar liegt der Hartz-IV-Satz bei 404 Euro. Der Bund ist aber gesetzlich verpflichtet, die Leistungen nachzujustieren, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, die alle fünf Jahre gemacht wird.

Genau das ist offenbar inzwischen der Fall und erzürnt nun Opposition und Sozialverbände. Das Bundesarbeitsministerium bestätigt in einer schriftlichen Anfrage der Linkspartei, dass inzwischen sowohl die EVS 2013 veröffentlicht ist, als auch die Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes vorliegen. (...) 
Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn wiederum kritisiert gegenüber unserer Zeitung das Verfahren zur Neufestlegung der Sätze. Er sei empört, dass nicht zunächst der Bundestag über eine neue Berechnungsmethodik debattiert, sondern im SPD-geführten Arbeitsministerium offenbar schon gerechnet werde. „Hier werden diverse Rechtsbrüche wiederholt, die beim letzten Mal auch die Sozialdemokraten noch angeprangert hatten“. Zumindest aber müsse der neue Regelsatz 2016 rückwirkend zum 1. Januar festgelegt werden.

Bewegung deutet sich indes bei der Übernahme der Stromkosten von Hartz-IV-Haushalten an, die, anders als Miete und Heizkosten, nicht als sogenannte Kosten der Unterkunft gesondert gezahlt werden. Zumindest schloss das Arbeitsministerium gestern eine Neuregelung im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens nicht aus. „Ob sich in puncto Stromkosten gesetzlicher oder sonstiger Handlungsbedarf ergibt, wird im Rahmen der Neuermittlung der Regelbedarfe zu prüfen und zu entscheiden sein“. Bislang ist der Stromverbrauch Teil des Regelsatzes, aus dem auch Essen und Kleidung bezahlt werden muss. Aufgrund der gestiegenen Preise gilt als sicher, dass der im Hartz-IV-Satz eingerechnete Anteil für Strom längst nicht mehr ausreicht und die Stromrechnung zulasten anderer Ausgabenpositionen geht.

Den gesamten Artikel vom 10.12.2015 gibt es auf: http://www.otz.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Neue-Hartz-IV-Saetze-erst-Ende-2016-428724515 .