Gothaer Sozialgericht gibt Vorlage an das Bundesverfassungsgericht weiter
Die Sanktionen müssen ausgesetzt werden: Sie widersprechen dem Grundrecht auf Existenzsicherung
Anlässlich der Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, die Zulässigkeit von Sanktionen auf das Existenzminimum vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, berichtete in der Wochenendausgabe der taz am 30.05.2015 die Jornalistin Barbara Dribbusch, S. 4:
Die Grünen begrüßen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, Sanktionen der Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig zu erklären. Die Sanktionen müssten "ausgesetzt" werden, bis das Bundesverfassungsgericht über deren Rechtmäßigkeit entscheide, erklärte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.
Der gesamte Artikel ist auf www.taz.de käuflich zu erwerben.