31.05.2018

Anwartschaften auf ALG 1 und Sonderregeln

Schriftliche Fragen im Monat Mai und die Antwort: 

Frage: 
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Arbeitslosengeldleistungen nach der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 SGB III gestellt, und wie viele davon wurden bewilligt (bitte jährlich bzw. entsprechend der Erhebungszeiträume seit 2009)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Juni 2018:
Auf der Grundlage der Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte (§ 142 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) wurden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bislang für acht Erhebungszeiträume folgende Angaben übermittelt:

 

Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Absatz 2 SGB III

8/2009 - 3/2010

4/2010 - 3/2011

4/2011 - 3/2012

4/2012 - 3/2013

4/2013 - 3/2014

04/2014 - 3/2015

4/2015 - 3/2016

4/2016 - 3/2017

Zahl der gestellten Leistungsanträge

883

436

321

314

312

406

336

334

Zahl der bewilligten Leistungsanträge

221

242

219

222

229

295

239

238

 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 95.

 

Frage:
Wie viele Menschen, die sich arbeitslos meldeten, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von insgesamt bis zu 4, 4 bis 6, 6 bis 8, 8 bis 10, 10 bis 12 Monate vorweisen (bitte Jahreswerte seit 2013)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. Juni 2018:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Bundesagentur für Arbeit dazu keine Statistik führt. 

Die Fragen und Antworten sind im Protokoll Drs. 19/2766 erschienen und auf S. 77 zu finden.

Die Zahlen aus der Antwort wurden von der Rheinischen Post für den Artikel "Arbeitslosengeld  - Schauspieler-Sonderregelung kaum genutzt" am 11.06.2018 verwendet.