Pressemitteilung | 15.09.2015

Auch nach dem Urteil des EuGH: Arbeitsuchende UnionsbürgerInnen und ihre Kinder brauchen Unterstützung

Zu der EuGH-Entscheidung zum Zugang von UnionsbürgerInnen zu Sozialleistungen erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Mit dem Urteil aus Luxemburg sind die Leviten in Sachen Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht gelesen. Zwar stellt das Urteil klar, dass arbeitsuchende UnionsbürgerInnen auch nachdem sie hier eine zeitlang gearbeitet haben, von Hartz IV ausgeschlossen werden dürfen. Das entbindet die Bundesregierung aber nicht von ihrer Gestaltungspflicht: Sie muss sich dafür einsetzen, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die sich in Deutschland nachweislich um Arbeit bemühen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden, Arbeitslosengeld II gewährt wird und in allen EU-Mitgliedstaaten endlich Grundsicherungsleistungen eingeführt werden, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Das ist ein Gebot der sozialstaatlichen Solidarität und der Sozialstaatlichkeit. Ein soziales Europa ist notwendiger denn je. 

Das Gericht sagt offenbar nichts zum Hartz IV-Anspruch von Kindern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die hier zur Schule gehen und integriert sind. Ihr Schulerfolg darf nicht durch diskriminierende Regelungen beim Bezug von Sozialleistungen gefährdet werden – unabhängig davon, wie lange ihre Eltern in Deutschland gearbeitet haben. Für diese Fälle darf ein Bezug von Grundsicherung nicht ausgeschlossen werden.