Pressemitteilung | 03.02.2016

Hartz IV-Reform: Weder gerecht, noch einfach

Zur Kabinettsberatung des Gesetzes zur Hartz-IV-Rechtsvereinfachung erklärt Dr. Wolfgang Strengmann‑Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Das vorgelegte Gesetz ist eine verpasste Chance. Dabei wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung gerade jetzt notwendiger denn je. Das Grundsicherungssystem ist zu einem wahren Dschungel geworden, durch den kaum noch jemand durchschaut. Das ist für die Betroffenen ein Problem wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Viel zu viele Ressourcen werden für Verwaltung und Bürokratie verschwendet, die sinnvoller zur Arbeitsvermittlung und sozialer Unterstützung eingesetzt werden könnten. Statt die Grundsicherung grundlegend zu vereinfachen, besteht der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen von kleineren Veränderungen, die teilweise sogar eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen sind. Es wird viel verändert, aber wenig vereinfacht. 

Wichtige Bereiche werden nicht angepackt. So würde es die Jobcenter sofort entlasten, wenn die Sanktionen ausgesetzt würden. Aber die große Koalition schafft es nicht einmal die überharten Sanktionen für junge Erwachsene und die Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft abzuschaffen, obwohl es darüber einen breiten Konsens bei Politik, Wissenschaft und Praxis vor Ort gibt. Nur die CSU ist aus ideologischen Gründen dagegen. Die große Koalition wird hier – mal wieder – von der CSU mit dem Nasenring durch die Manege gezogen. 

Das verwaltungsaufwändige Bildungs- und Teilhabepaket wird ebenso wenig angegangen wie die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus gäbe es eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die die Berechnungen vereinfachen würden, die in dem Gesetzentwurf nicht enthalten sind. Das Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) ist übersät mit höchst komplizierten Regelungen und willkürlichen Sonderregeln. Das Auszugsverbot für junge Erwachsene, Totalsanktionen für junge Erwachsene, ein auf ein Jahr verkürzter Rechtsschutz und die fehlende Pflicht die Leistungsberechtigten über drohende Sanktionen aufzuklären, sind nur einzelne Beispiele für diskriminierendes Sonderrecht. Das gehört ersatzlos gestrichen.

Schließlich muss eine wirkliche Vereinfachung der Grundsicherung alle fünf Grundsicherungsleistungen in den Blick nehmen. Diese sind in drei Gesetzen  geregelt, wobei selbst sachlich gleiche Tatbestände unterschiedlich geregelt werden. Dadurch entstehen für die, die Unterstützung brauchen, immer wieder Sicherungslücken. Es werden unnötige Hürden aufgebaut und die Jobcenter und Sozialämter werden mit den unterschiedlichen komplizierten Regelungen belastet. Wir fordern die Bundesregierung auf endlich eine echte und gerechte Vereinfachung der Grundsicherung im Sinne der Betroffenen und zum Abbau von Bürokratie vorzulegen.