Deutscher Bundestag, 185. Sitzung; Donnerstag, den 29.10.2020
Abschließende Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG) und des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will meine Rede damit anfangen, noch mal die Grundlogik des Familienleistungsausgleichs - auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer - zu erklären. Eigentlich alle kennen das Kindergeld, das ja alle Eltern in gleicher Höhe bekommen. Was viele aber nicht wissen, ist, dass Menschen mit höherem Einkommen da noch etwas draufkriegen, nämlich über den Kinderfreibetrag. Dadurch gibt es eine Schieflage.
Die Große Koalition möchte mit dem Gesetzentwurf das Kindergeld anheben. Das finden wir eine sinnvolle Geschichte. Aber sie heben auch den Kinderfreibetrag an und legen da noch eine Schippe drauf. Das kritisieren wir; denn das ist eine Entlastung von Menschen, die es eigentlich gar nicht nötig haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Cezanne (DIE LINKE))
Außerdem: Die Kindergelderhöhung kommt bei denen ganz unten gar nicht an, weil es ja auf Hartz IV angerechnet wird. Das ist eine weitere Schieflage.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir möchten eine Kindergrundsicherung, bei der diejenigen mit mittleren Einkommen das Gleiche bekommen wie diejenigen mit hohen Einkommen. Das wäre endlich gerecht. Dann wäre jedes Kind dem Staat gleich viel wert; da müssen wir hinkommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist ein Teil unserer Kindergrundsicherung. Unten gibt es dann noch etwas obendrauf - nicht wie jetzt oben, sondern unten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist ein zentraler Unterschied. Wir nennen das „Grüne Kindergrundsicherung“ und haben das in unserem Entschließungsantrag noch mal genauer aufgeschrieben.
Er enthält weitere Alternativen zu den Regelungen im Gesetzentwurf, etwa zur kalten Progression. Die Rechtsverschiebung - auch dazu haben Sie gesagt, würden Sie mehr als notwendig machen - führt dazu, dass vor allen Dingen die Reichen entlastet werden. Sie begründen das mit dieser sogenannten kalten Progression, die es in Zeiten von Inflation sowieso kaum gibt. Besser wäre es, den Grundfreibetrag anzuheben. Davon hätten alle etwas.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem machen wir noch einen Vorschlag für Alleinerziehende - auch sie sind ja wichtig beim Thema Familien -; sie gehen bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen relativ leer aus. Da muss man gucken, dass man das besser hinkriegt, etwa durch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende.
Darüber hinaus beraten wir noch einen zweiten Gesetzentwurf, und zwar zum Behindertenpauschbetrag, der jetzt nach über 40 Jahren tatsächlich erhöht wird. Das ist überfällig, und deswegen werden wir auch zustimmen.
Aber auch hier gibt es eine Schieflage; denn der Pauschbetrag wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Das heißt, auch hier gilt: Wer ein höheres Einkommen hat, hat mehr davon; bei denen mit niedrigen Einkommen kommt nichts an.
Wir machen den Vorschlag eines Teilhabegeldes, das alle unterstützen würde. Man könnte auch innerhalb des Steuersystems mehr machen, indem man den Pauschbetrag nicht von der Bemessungsbasis abzieht, sondern von der Steuerschuld. Das haben wir in der Anhörung ausführlich diskutiert. Damit würde man tatsächlich auch untere Einkommen entlasten. Das ist aber eine Grundsatzdebatte, die wir auch im Zusammenhang mit dem FDP-Antrag, wenn es um Entlastung von unteren Einkommen insgesamt geht, noch mal führen können.
Heute können wir mit den Kindern anfangen, indem Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Die Kindergrundsicherung wäre gerade jetzt, in diesen unsicheren Zeiten, eine wichtige Maßnahme, um Familien deutlich, viel deutlicher als in dem Gesetzentwurf vorgesehen, und sozial gerecht zu entlasten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)