Rede | 30.11.2018

Das Verpasste-Chancen-Gesetz

69. Sitzung des Deutschen Bundestages: 2./3. Lesung für einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) Drs. 19/4948 sowie des Entschließungsantrags von Bündnis 90/Die Grünen Drs. 19/6162 und weiterer Anträge:

Rede:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da macht die Bundesregierung ein bisschen was richtig, und dann ist es wieder schwierig, dem zuzustimmen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! - Dr. Martin Rosemann (SPD): Das ist ja euer Problem!)

- Na ja, das ist mehr als nur ein „Oh“. Ich knüpfe an das an, was der Kollege Johannes Vogel eben gesagt hat.

Es soll ja eigentlich um eine Reform der Arbeitslosenversicherung gehen. Dann haben wir aber vor einer Woche, am Donnerstagabend und am Freitagmorgen noch mal, zusätzliche Änderungsanträge bekommen, die mit Arbeitslosenversicherung überhaupt nichts zu tun haben. Es waren zwei Gesetzentwürfe - eigentlich sind es Gesetzentwürfe und keine Änderungsanträge - dabei, bei denen es sich um die Umsetzung von Bundesverfassungsgerichtsurteilen handelt, und zusätzlich ging es noch um eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dann hatten wir am Montag die Expertenanhörung. Logischerweise waren das überwiegend Expertinnen und Experten für das Thema Arbeitslosenversicherung.

Gerade bei den Gesetzentwürfen, die ich eben genannt habe, vor allem bei dem zur Tarifeinheit, aber auch beim Betriebsverfassungsgesetz, gibt es knifflige juristische Fragen, die nicht geklärt werden konnten. Das ist ein Verfahren, das so nicht geht. So kann die Regierung mit dem Parlament nicht umgehen. Das schadet dem Parlamentarismus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Insbesondere beim Tarifeinheitsgesetz haben wir wirklich große Bedenken. Darauf geht meine Kollegin Beate Müller-Gemmeke noch ein. Deswegen haben wir im Ausschuss bei diesem Punkt auch dagegengestimmt. Insgesamt geht dieses Verfahren gar nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Kern des Gesetzentwurfs zur Reform der Arbeitslosenversicherung. Dazu muss ich leider sagen: Dieses Qualifizierungschancengesetz ist eigentlich ein Verpasste-Chancen-Gesetz; denn vor dem Hintergrund der vor uns liegenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft insgesamt wäre viel mehr notwendig als das, was in dem Gesetzentwurf steht.

(Stephan Stracke (CDU/CSU): Wir machen genau das Richtige!)Turnusende

Angesichts der guten ökonomischen Lage und der guten finanziellen Situation der Bundesagentur bei der Arbeitslosenversicherung wäre auch viel mehr möglich. Aber das passiert nicht. Das ist schade, das ist schlecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jessica Tatti (DIE LINKE))

Wir haben deswegen einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich empfehle allen noch einmal, ihn zu lesen. Darin steht, was notwendig wäre und möglich wäre. In der verbleibenden Zeit will ich nur zwei Beispiele nennen.

Der erste Punkt ist der Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Gestern sind die neuen Zahlen zum Arbeitsmarkt veröffentlicht worden. 1,4 Millionen Menschen sind kurzzeitarbeitslos, also maximal 1 Jahr arbeitslos. Nun müsste man denken, die würden alle Arbeitslosengeld I beziehen. Aber weniger als die Hälfte derer bezieht Arbeitslosengeld I; sie rutschen gleich in Hartz IV. Hunderttausende - Hundertausende! - haben Beiträge gezahlt, aber keinen Zugang zu Arbeitslosengeld I. Das müssen wir dringend verändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Arbeitslosengeld I muss wieder Standard sein. Wir Grüne haben einen Vorschlag gemacht, wodurch sich an dieser Stelle signifikant etwas ändern würde. Die Große Koalition macht hier ein kleines bisschen, was aber fast nicht wirkt.

Der zweite Punkt ist die Weiterbildung. Dazu stehen in dem Gesetzentwurf durchaus gute Sachen drin; das gestehen wir zu. Aber auch das ist viel zu wenig. Es reicht nicht, ein Recht auf Weiterbildungsberatung zu haben. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, und das verknüpft mit einer entsprechenden sozialen Absicherung, damit sich die Menschen das auch leisten können und damit sie selbstbestimmt entscheiden können: Wie will ich mich weiterbilden? Wie will ich mein eigenes Leben gestalten? Das wäre ein großer Schritt gewesen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Nun wissen wir auch: Es geht nicht alles auf einmal. Aber man hätte einen Dreiklang machen können: Die zusätzlichen Mittel, die wir für Weiterbildung bereitstellen, hätten doppelt so hoch sein können. Man hätte den Zugang zur Arbeitslosenversicherung so gestalten können, wie wir Grüne das vorschlagen. Und gleichzeitig hätte man die Beiträge um 0,3 Prozentpunkte senken können.

(Dr. Martin Rosemann (SPD): Ihr hättet das mit Jamaika gemacht, ne?)

Das wäre ein großer Schritt gewesen.

(Katja Mast (SPD): Baden-Württemberg kann ja einen Bundesratsantrag machen!)

Das wäre auch möglich gewesen. Das haben Sie aber nicht gemacht. Sie machen einen sehr kleinen Schritt; aber der geht immerhin in die richtige Richtung. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen.

(Stephan Stracke (CDU/CSU): Hört! Hört!)

Was noch notwendig wäre, wäre eine vernünftige Garantiesicherung. Das zugefügt, würde insgesamt ein schönes Paket daraus.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.