Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
Am Freitag, den 06.11.2015 berät der Bundestag über vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbebegleitung, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind und über die zum Ende der auf zwei Stunden angesetzten Debatte ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin entschieden werden soll.
Für mich ist die Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen besonders wichtig. Das gilt auch für das Lebensende. Probleme habe ich, wenn jemand Menschen beim Suizid unterstützt, um damit Geld zu verdienen. In dem Fall mag es sein, dass Menschen, die schwanken, in Richtung Suizid beeinflusst werden. Damit ist die Selbstbestimmung eingeschränkt. Deswegen unterstütze ich den Gesetzentwurf von Renate Künast u.a., bei dem verboten werden soll, mit der Unterstützung eines Suizids Geld zu verdienen. Vereine, die nicht auf Gewinn orientiert sind, sollen aber weiter helfend und beratend tätig sein dürfen, die Tätigkeit soll aber reguliert werden. In diesem Gesetzentwurf ist auch enthalten, dass diese Regelung evaluiert werden soll. Bei all dem darf aber nicht vergessen werden, dass Strukturen geschaffen und ausgebaut werden müssen, die das Leben fördern und verhindern, dass Menschen sich töten wollen und sich selbstbestimmt auch in schwierigen Lebensphasen dafür entscheiden können, zu leben. Dazu gehören unter anderem eine bessere Hospizversorgung und eine stärkere Inklusion auch von schwerstbehinderten Menschen. Regelungen, die dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen, Schwerkranke oder alte Menschen ausgegrenzt werden und sich in der Folge gedrängt fühlen, lieber zu sterben, finde ich ebenso problematisch wie ein Verbot oder eine starke Einschränkung des assistierten Suizids.
Der von mir unterstützte Gesetzentwurf „über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ vom 30.06.2015 ist hier zu finden.
Zur Abstimmung stehen außerdem
- Der Gesetzentwurf der vierten Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373).
- Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) hat ihren Entwurf „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ (18/5374) genannt.
- Eine Gruppe um die AbgeordnetenProf. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) hat einen Entwurf „über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376) eingebracht.