In dieser Woche wird am 1.10. der grüne Antrag „Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt“ Drs. 18/01963 im Bundestag diskutiert und abgestimmt.
Die Grüne Bundestagsfraktion tritt dafür ein, dass das Ziel der Sicherung des Existenzminimums im Sozialrecht deutlich höher gewichtet werden muss, als das derzeit der Fall ist. Wir sind der Auffassung, dass die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis gesetzt werden müssen. Das ist derzeit nicht der Fall. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag ein Sanktionsmoratorium, welches gelten soll, bis folgende Bedingungen erfüllt sind:
· eine umfassende Evaluierung der Sanktionen,
· eine Stärkung der Rechte der Arbeitssuchenden
· und die Umsetzung einer Liste von ganz konkreten Anforderungen, die aus unserer Sicht bei einer Reform der Sanktionen zu beachten sind.
Wir sind unter anderem gegen eine Kürzung des Grundbedarfs und gegen eine Kürzung der Kosten der Unterkunft und Heizung, für eine Abschaffung der Sondersanktionen für unter 25-Jährige und für ein Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsbeziehenden.
Die Schwarz-Rote Koalition konnte sich bisher nicht einmal durchringen, die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige und Sanktionen der Kosten der Unterkunft abzuschaffen. Von daher steht zu befürchten, dass uns das Sanktionsregime in der bestehenden Form noch einige Zeit erhalten bleibt. Wir Grüne setzen uns weiter dafür ein, dass sich das ändert.