29.11.2018

Garantiesicherung! Aber wie?

Kommentar zum Beitrag von Robert Habeck

Richtige Ziele

Die Einführung einer Garantiesicherung, die Hartz IV überwindet, nicht stigmatisierend ist und allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft garantiert, unterstütze ich voll und ganz. Die Ziele sind völlig richtig, vor allem: Alle, die einen Anspruch haben, sollen diesen auch erhalten und (zusätzliche) Erwerbstätigkeit soll stärker als heute belohnt werden. Beides ist eine Frage der Gerechtigkeit! Es ist ein Skandal, dass beides heute unzureichend der Fall ist. Auch die Zusammenlegung der Leistungen, die heute das Existenzminimum abdecken sollen, ist sinnvoll, um Lücken im sozialen Netz zu schließen. In diesem Beitrag möchte ich mittels einiger ergänzender Bemerkungen zur Umsetzung des Vorschlags von Robert Habeck darlegen, wie die genannten Ziele auch tatsächlich erreicht werden können.

Automatische Auszahlung statt Bedürftigkeitsprüfung

Bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen haben üblicherweise drei Nachteile: Erstens gibt es immer Menschen, die diese Leistungen nicht erhalten (so genannte verdeckt Arme), obwohl sie einen Anspruch haben. Heute sind das in Deutschland mindestens vier bis fünf Millionen Menschen, die also noch unter Hartz IV-Niveau leben. Auf deren Kosten spart der Staat heute etwa 5 bis 10 Milliarden Euro. Zweitens werden bei bedürftigkeitsgeprüften Leistungen üblicherweise eigene Einkommen (nahezu) vollständig angerechnet. Bei Hartz IV werden zwar die ersten 100 Euro nicht angerechnet, jeder weitere Euro aber zunächst zu 80%, ab 1000 Euro Verdienst sogar zu 90 oder 100%. Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Leistungen kann es sogar zu einer Grenzbelastung von über 100% kommen, d.h. das Nettoeinkommen sinkt dann mit zusätzlichem Einkommen. Wenn die Anrechnung von Einkommen innerhalb eines bedürftigkeitsgeprüften Systems verringert wird, folgt daraus, dass noch mehr Menschen diese Leistungen beziehen. Werden zusätzlich die Leistungen erhöht – was für ein Leben in Würde notwendig ist – steigt die Zahl der Menschen mit bedürftigkeitsgeprüften Leistungen noch weiter. Bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen haben aber, drittens, den Nachteil, dass sie üblicherweise mit einer Stigmatisierung der Bezieher*innen einhergehen. Meines Erachtens liegt das daran, dass sich Menschen bedürftig erklären und beim Staat um Unterstützung bitten müssen. Die Abschaffung der Sanktionen alleine würde daran nur wenig ändern. Ziel muss es deswegen sein, die Zahl der Menschen, die auf eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung angewiesen sind, soweit wie möglich zu verringern. In dem Papier von Robert heißt es: „Nach wie vor gibt es eine Antragsstellung und die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden“. Das würde aber zu einem Anstieg der Menschen mit bedürftigkeitsgeprüften Leistungen führen und hätte genau die beschriebenen Nachteile, so dass die genannten Ziele gerade nicht erreicht würden.

Deswegen ist es zentral, dass die Garantiesicherung so ausgestaltet wird, dass sie möglichst ohne Bedürftigkeitsprüfung, also automatisch ausgezahlt wird.

Einkommensunabhängige Auszahlung

Am einfachsten ist eine automatische Auszahlung, wenn sie einkommensunabhängig erfolgt, wie das heute zum Beispiel beim Kindergeld der Fall ist. Das Kindergeld ist übrigens im Einkommensteuerrecht geregelt und ist eigentlich ein Steuerfreibetrag, der in einen Auszahlungsbetrag umgewandelt wird, allerdings nur teilweise. Für Familien mit höheren Einkommen ist die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge höher als das Kindergeld. Die Grünen fordern stattdessen, dass die Kinderfreibeträge in einen Auszahlbetrag umgewandelt werden, der mindestens der höchsten Steuerersparnis entspricht, und dieser Auszahlbetrag wie das Kindergeld für jedes Kind ausgezahlt wird. Dieses Verfahren kann auch für Erwachsene durchgeführt und der Grundfreibetrag in einen Auszahlbetrag umgewandelt werden, der dann an alle Erwachsenen in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Sinnvoll wäre dann gleich für Erwachsene und Kinder einen Auszahlbetrag in Höhe des entsprechenden Regelsatzes zu nehmen. Dann wäre der Regelbedarf tatsächlich für Alle gedeckt – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Einer menschenunwürdigen und fehlgeleiteten Stigmatisierung wird dadurch der Boden entzogen. Dieser Auszahlbetrag ersetzt die Kinderfreibeträge und den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer sowie evtl. noch weitere Freibeträge. Der Steuertarif kann so angepasst werden, dass sich die Nettoeinkommen für die meisten Steuerzahler*innen nicht ändern, und steuerfinanzierte Transferleistungen verringern sich entsprechend.

Einkommensanrechnung durch das Finanzamt

Statt den Regelbedarf einkommensunabhängig an alle auszuzahlen, ist es auch denkbar, den Betrag so in den Steuertarif zu integrieren, dass zunächst das komplette Einkommen ohne Freibeträge versteuert, und anschließend der Regelbedarf von der Steuerlast abgezogen wird. Das Resultat ist dann die zu zahlende Steuer. Für den Fall, dass der Regelbedarf größer ist als die Steuerlast, ist dieser Betrag negativ und es erfolgt eine Zahlung vom Finanzamt als so genannte negative Einkommensteuer. Genau diese Idee war der Kern des Grundeinkommensmodells des Grünen Landesverbands Baden-Württembergs, das auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg 2007 eine Zustimmung von immerhin 42% bekommen hat. Zusätzliche Leistungen für Kosten der Unterkunft oder Mehrbedarfe sollten nach diesem Konzept weiterhin am tatsächlichen Bedarf orientiert und bedürftigkeitsgeprüft erfolgen.

Nachteil einer Ausgestaltung als negative Einkommensteuer ist allerdings, dass damit nicht alle automatisch die Leistung erhalten. Bei abhängig Beschäftigten könnte dies indirekt über den Arbeitgeber erfolgen. Selbständige oder Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssten die Leistung doch wieder beantragen, sie müssten ihr Einkommen für das nächste Jahr abschätzen und sich verpflichten eine Steuererklärung zu machen. Dadurch besteht wieder die Gefahr von verdeckter Armut. Für den Regelbedarf wäre ein einkommensunabhängiger Auszahlbetrag die einfachere Lösung und es gäbe niemanden mehr, bei dem der Regelbedarf, also der Betrag den wir Allen zugestehen, nicht gedeckt wäre.

Was ist mit den Wohnkosten?

Robert Habeck schlägt in seinem Papier vor, dass die Wohnkosten ebenfalls pauschaliert in der Garantiesicherung enthalten sein sollten. Im Gegensatz zum Regelbedarf, der überall in der Bundesrepublik die gleiche Höhe hat, soll die Wohnkostenpauschale vom Wohnort und außerdem vom Haushaltstyp abhängig sein. Die Bedarfsprüfung wäre dann stark vereinfacht und die Wohnkostenpauschale könnte sogar weitgehend automatisch ausgezahlt werden, wenn sie als negative Einkommensteuer ausgestaltet wird und das Finanzamt die Einkommensprüfung durchführt.

Eine Pauschalierung der Wohnkosten kann allerdings dazu führen, dass das Existenzminimum nicht gedeckt ist. Dieser Fall tritt ein, wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher ausfallen als die Pauschale. Wie kann das das verhindert und gleichzeitig die Zahl der bedürftigkeitsgeprüften Leistungen begrenzt werden? Denkbar wäre eine Wahlmöglichkeit zwischen der Abdeckung der tatsächlichen Kosten, die dann entsprechend belegt und beantragt werden müssen, und einer Wohnkostenpauschale, die Personen ohne Nachweis der tatsächlichen Wohnkosten erhalten. Eine Lösung über das Finanzamt und eine Auszahlung als negative Einkommensteuer ist zumindest für Personen ohne oder nur mit geringen Einkommen dann nicht geeignet. Anders ist dies nach meinem Dafürhalten für Personen, die ein etwas höheres Einkommen haben. Es gibt heute eine relativ große Zahl von Erwerbstätigen, die aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen oder darauf einen Anspruch haben. Dabei ist das für diese Gruppe die völlig falsche Leistung. Für Erwerbstätige, die mehr als geringfügig beschäftigt sind, macht es Sinn, die Aufstockung über das Finanzamt durchzuführen. Das könnte so erfolgen, dass für die Berechnung ein pauschaliertes Existenzminimum, inkl. pauschalierter Wohnkosten wie heute beim Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, verwendet wird. Dabei sollte die Anrechnung von eigenem Einkommen deutlich schwächer sein als heute. Eine Anrechnung von 70% wie in dem Papier von Robert Habeck halte ich für eine sinnvolle und finanzierbare Größenordnung. Dadurch würde dann das aufgestockte Einkommen signifikant über dem Existenzminimum liegen, so dass damit auch die tatsächlichen Wohnkosten abgedeckt sein dürften.

Fazit

Durch einen einkommensunabhängigen Auszahlbetrag in Höhe des Regelbedarfs für alle Erwachsenen und alle Kinder sowie einer zusätzlichen einkommensabhängigen Leistung zur Deckung des kompletten Existenzminimums durch das Finanzamt für Erwerbstätige, könnten bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen deutlich verringert werden. Diese wären nur noch für eine kleine Gruppe notwendig und sind auf Wohnkosten sowie Mehrbedarfe begrenzt. Durch die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen einer Wohnkostenpauschale und einer Leistung, die die tatsächlichen Wohnkosten abdeckt, könnte zudem die Bedarfsprüfung noch vereinfacht werden. So können die Ziele der Garantiesicherung tatsächlich erreicht werden.