03.12.2018

Langzeitarbeitslosen Teilhabe ermöglichen

Das Heft "Forum Arbeit" der bag arbeit. e.V. legte in der letzten Ausgabe 2018 den Schwerpunkt auf das neue Gesetz zum sozialen Arbeitsmarkt und ermöglichte es Politikern aller Fraktionen ihre Einschätzung zu präsentieren. Dazu schrieb Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn:

 

Frage bag arbeit e.V.:
Kann das neue Regelinstrument Langzeitarbeitslosigkeit langfristig reduzieren?

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn:
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist gar nicht das Ziel des Instruments. Im Kern geht es darum, Arbeitslosen, die fast keine Chance auf eine reguläre Beschäftigung (mehr) haben, einen Zugang zum Arbeitsmarkt dadurch zu ermöglichen, dass der Nachteil gegenüber anderen durch einen Lohnkostenzuschuss ausgeglichen wird. Deswegen ist es gut, dass der Lohnkostenzuschuss ohne Bedingungen wie Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität gewährt werden kann. Es ist auch richtig, es auf Arbeitslose zu beschränken, die wirklich kaum eine Chance auf eine Beschäftigung haben. Das Instrument aber nur für Arbeitslose einzusetzen, die sechs der letzten sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, ist viel zu spät. Bei vielen ist schon viel früher zu erkennen, dass andere Instrumente nicht wirken werden. Insgesamt sind die Regelungen zu starr, nicht nur bei dieser Frage. So soll der Zuschuss nach einer festen Regel mit der Zeit absinken, was bei manchen Sinn machen kann, bei anderen nicht, bei anderen kann der Zuschuss vielleicht sogar stärker sinken. Das ist jeweils vom Einzelfall abhängig. Bei der ausgewählten Gruppe ist eher davon auszugehen, dass der Zuschuss bei vielen länger bei 100% bleiben müsste.  Fazit: Vom Grundgedanken her handelt es sich um das richtige Instrument. Durch die konkrete Ausgestaltung ist aber zu befürchten, dass die Erfolge sich in Grenzen halten, zumal es sich durch die Befristung des Gesetzes doch wieder nicht um ein dauerhaftes Regelinstrument handelt. In der nächsten Legislaturperiode muss das Gesetz entfristet werden und sowohl der Zugang als auch die Regeln im Einzelnen flexibilisiert werden.

Das Heft vom Dezember 2018 mit diesem und anderen Beiträgen kann man auf der Internetseite des Vereins bag arbeit e.V. bestellen: http://www.bagarbeit.de/data/forum-arbeit/fa-04-18-hp.pdf