17.07.2014

Menschenwürde ist nicht relativierbar

Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf
Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf

Zum zweiten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Auch der vor kurzem bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Sozialministerium enttäuscht auf ganzer Linie. Es soll lediglich an kleinen Stellschrauben gedreht und der Eindruck erweckt werden, die längst überfällige Umsetzung des Gerichtsurteils werde damit abgehakt. Wer genau hinschaut, entdeckt jedoch die Taschenspielertricks der Regierung, welche viele Verbesserungen nur vorgaukeln. Dies ist ein Armutszeugnis für eine sozialdemokratische Arbeitsministerin.Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 klargestellt, dass die Würde des Menschen und damit das Existenzminimum nicht relativierbar sind. Die niedrigeren Regelsätze für Asylsuchende sind seither verfassungswidrig. Seit zwei Jahren hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Asylsuchenden sind genauso Leistungen der Grundsicherung zu gewähren wie allen anderen hier lebenden Menschen. Ein Existenzminimum zweiter Klasse ist ein Widerspruch in sich und darf es nicht geben.

Die Bundesregierung treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran. Während es auf der einen Seite unfinanzierte Wahlgeschenke verteilt, werden Asylsuchende und Unionsbürgerinnen im Sozialrecht weiterhin als Menschen zweiter Klasse behandelt.