17.06.2014

Hartz-IV-Sanktionen – Arbeitsuchende brauchen mehr Rechte statt schnellere Strafen

Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf
Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf

Zu den Meldungen, wonach das Sanktionsrecht verschärft und die Hartz-IV-Regelungen vereinfacht werden soll, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Ruf nach einer Verschärfung der Sanktionen ist falsch. Es wird schon viel zu lange einseitig auf Druck statt Motivation gesetzt. Zentrales Ziel der Grundsicherung ist die Existenzsicherung. An diesem Ziel muss sich jede Reform der Grundsicherung messen lassen. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Wer erfolgreich in Arbeit vermitteln will, muss mit den Menschen arbeiten und nicht gegen sie.

Die Vorschläge, die komplizierten und bürokratischen Regelungen zu vereinfachen sind allerdings sinnvoll. Wenn der Bewilligungszeitraum auf zwölf Monate verlängert wird, dann bleibt mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Arbeitslosen und die Arbeitssuchenden werden von unnötigen Anträgen entlastet. Denn komplizierte bürokratische Regelungen sorgen nur für Frust, anstatt einen sinnvollen Beitrag zur Arbeitsvermittlung zu leisten und die Menschen besser vor Armut zu schützen.
Das Ziel muss es sein, Arbeitslosen Brücken in den Arbeitsmarkt zu bauen und der Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum verlässlich abzusichern, nachzukommen. Das funktioniert aber nicht, wenn ständig mit der Sanktionskeule gedroht wird. Doch durch die schlichte Abschaffung der Sanktionen, wie sie aus den Reihen der Linken gefordert wird, werden diese Ziele auch nicht unbedingt erreicht. Das Grundrecht auf ein Existenzminimum darf nicht durch Sanktionen in Frage gestellt werden. Deswegen dürfen höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Wir fordern zudem ein Wunsch- und Wahlrecht für Arbeitsuchende, gut ausgestattete Jobcenter mit einem besseren Fallmanagement und die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen, die bei Konflikten vermitteln. Arbeitslose müssen das Recht haben, eine Maßnahme abzulehnen und eigene Ideen einzubringen. Denn leider werden Arbeitslose immer noch viel zu häufig in sinnlose Maßnahmen vermittelt. Das Motto „Friss oder stirb“ ist mit einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht vereinbar.