08.01.2016

Europa- und sozialpolitisch verfehlt - Sozialhilfe für EU-Bürger nach frühestens einem Jahr

Anlässlich der Forderungen aus den Reihen von CDU/CSU und SPD, EU-Bürgerinnen und -Bürger frühestens nach einem Jahr Aufenthalt Leistungen nach dem SGB XII zu gewähren, erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Gerade in Zeiten wie diesen brauchen wir mehr und nicht weniger soziales Europa. Dazu gehört, dass die Europäische Freizügigkeit sozial flankiert wird. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in einem anderen Land Arbeit suchen, brauchen dazu auch finanzielle Unterstützung. Wenn Menschen ein Jahr lang ohne Grundsicherung Arbeit suchen müssen, ist das nicht nur sozialpolitisch äußerst problematisch, sondern es reduziert die Chancen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.

Wir setzen uns dafür ein, dass nach einem Aufenthalt von drei Monaten auch Arbeitssuchende aus der EU Grundsicherung nach dem SGB II beantragen können. Nur so können auch diese Personen alle Integrationsinstrumente wie Beratung, Vermittlung, berufliche und sprachliche Qualifizierung in Anspruch nehmen. Dies bildet die Basis für eine erfolgreiche langfristige Integration in den Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die bereits heute überlasteten Kommunen, die die Sozialhilfeleistungen nach SGB XII zu tragen haben, dürfen nicht noch mehr belastet werden. Die Unionsbürger nach einem Jahr den Kommunen zuzuschieben, ist daher zusätzlich kontraproduktiv. Die Bundesregierung muss eine tragfähige Lösung im Rahmen des SGB II finden. Dies dient den Menschen die sich innerhalb der EU bewegen sowie den Kommunen.


Positionspapier zur Mindestsicherung von EU-Bürger*Innen als PDF