06.04.2016

Bildungs- und Teilhabepaket ist Murks

Anlässlich des morgigen fünfjährigen Bestehens des Bildungs- und Teilhabepaketes erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:  

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks. Es bietet Kindern aus einkommensarmen Familien keine Chancen. Auf der Strecke bleiben für sie die Bildung und die Möglichkeit zum Beispiel an Vereinssport teilzunehmen.  Während Jobcenter, Schulen und die Leistungsberechtigten mit einem immensen Verwaltungsaufwand belastet werden, kommt kaum etwas bei den Leistungsberechtigten an.

Das Bildungs- und Teilhabepaket war von Anfang an ein Rechentrick der Bundesregierung, um die Regelsätze klein zu rechnen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung wollte sich bei den Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern aus einkommensarmen Familien einen schlanken Fuß machen. Das ist ihr gelungen. Viele Leistungsberechtigte sind mit der Beantragung überfordert oder wollen nicht, dass ihre Kinder als arm stigmatisiert werden.

Auch die Höhe der Leistungen ist nicht bedarfsdeckend. Kosten für zum Beispiel nicht in Vereinen organisierte Freizeitaktivitäten werden nicht erstattet. Zudem wurden Kürzungen beim Regelsatz für Leistungen vorgenommen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden sollen. Das führt dazu, dass diese Bedarfe bei Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen, nicht bezahlt werden.  Die Folge: Kinder einkommensarmer Eltern können nicht an Klassenfahrten teilnehmen oder sie können keinen Sport im Rahmen eines Sportvereins treiben. Noch öfter verzichten Eltern zu Gunsten ihrer Kinder.

Wir fordern die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf, nicht mehr länger wegzuschauen, sondern endlich zu handeln: Das Bildungs- und Teilhabepaket muss abgeschafft werden. Stattdessen sollte ein Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie zum Beispiel das Schulbedarfspaket, in den Regelsatz eingliedert werden. Der andere Teil, wie die Lernförderung oder das Mittagessen, sollte durch kostenlose Sachleistungen an Schulen und Kitas gewährt werden.   Wenigstens sollten jedoch die Jobcenter und die Leistungsberechtigten dadurch entlastet werden, dass der Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bundesweit mit dem Hauptantrag auf SGB-II-Leistungen als gestellt gilt.