03.06.2020

Bekämpfung der Arbeitsmarktkrise mit Zukunftsreformen verknüpfen - Weiterbildungsbonus einführen

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Arbeitsmarktpolitik muss neben kurzfristigen Maßnahmen in der Coronakrise auch zukünftige Herausforderungen wie die Digitalisierung, den demografischen Wandel und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft in den Blick zu nehmen. Wir fordern deshalb: Kurzarbeitende und Arbeitslose, die sich in der Krise weiterbilden, sollen einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro zusätzlich zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.

Wir brauchen ein auf die Zukunft ausgerichtetes Konjunkturpaket, das kurzfristige Impulse mit einem nachhaltigen sozial-ökologischen Investitionsprogramm und sozialpolitischen Reformen verknüpft. In der Arbeitsmarktpolitik ist es wichtig, jetzt Schritte in Richtung Arbeitsversicherung zu gehen. Ein Weiterbildungsbonus ist dabei ein Einstieg in ein allgemeines Weiterbildungsgeld, das Arbeitslose und Erwerbstätige in Weiterbildungsphasen erhalten können. Außerdem sollte der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessert werden, indem schon nach vier Monaten Beitragszahlung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Schließlich zeigt die Krise, wie wichtig es ist, dass Selbständige einen leichteren Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Die Leistungen sollten dabei an die von abhängig Beschäftigten angepasst werden, damit Selbständige künftig zum Beispiel auch Kurzarbeitergeld erhalten können.