04.01.2019

Jahresbilanz Arbeitsmarktzahlen: Strukturelle Probleme blieben 2018 weitgehend ungelöst

Zur Jahresbilanz 2018 der Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Bundesregierung darf sich von den guten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt nicht blenden lassen und muss sich 2019 endlich um die Schattenseiten des Arbeitsmarkts kümmern. Denn die strukturellen Probleme sind 2018 weitgehend ungelöst geblieben: Obwohl die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt auf 2.340.000 und die Langzeitarbeitslosen auf 813.000 gesunken sind, sind trotzdem 4,144 Millionen Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen, diese Zahl ist nicht nennenswert gesunken. Darunter sind über 1,1 Millionen Erwerbstätige, die ihr geringes Einkommen mit Hartz IV aufstocken müssen. Außerdem erhalten Frauen bei gleicher Qualifikation immer noch über ein Fünftel weniger Stundenlohn als Männer. Die prekäre Beschäftigung ist nach wie vor weit verbreitet.

 

Dieser Vielzahl an Herausforderungen muss endlich mit Mut und Tatendrang entgegengetreten werden. Notwendig ist eine Garantiesicherung, die verlässlich und sicher gegen Armut schützt, und gleichzeitig dafür sorgt, dass Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Der Mindestlohn muss vor Armut schützen und prekäre Beschäftigung muss eingedämmt werden: sachgrundlose Befristung muss abgeschafft werden, bei der Leiharbeit muss es gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben und die Minijobfalle muss beseitigt werden. Frauen müssen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung muss verbessert werden.

 

Neben diesen aktuellen strukturellen Problemen, muss die Arbeitslosenversicherung an die zukünftigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst und in Richtung Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden: mit einem besseren Schutz vor Arbeitslosigkeit für alle Erwerbstätigen, auch für Selbständige, und einem Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren finanziellen Absicherung verknüpft werden muss.