12.06.2019

Es braucht ein Recht auf Weiterbildung

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Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:  

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.