29.11.2018

Schieflage zwischen Arbeitslosenversicherung und Hartz IV beenden

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Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen für November erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die guten Arbeitsmarktzahlen dürfen grundlegende Strukturmängel nicht überdecken. Im Gegenteil: Angesichts der guten Rahmenbedingungen und der guten finanziellen Situation der Bundesagentur für Arbeit wäre jetzt die Zeit endlich die grundlegenden strukturellen Ungerechtigkeiten der Absicherung bei Arbeitslosigkeit zu beenden. Dazu gehört die Schieflage zwischen Hartz IV und der Arbeitslosenversicherung. Im Zentrum der Arbeit der Jobcenter sollten die Langzeitarbeitslosen stehen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist auf 764.000 gesunken, aber die Jobcenter müssen 4.006.000 Menschen betreuen, die Hartz IV-Leistungen beziehen. Umgekehrt sind 1.423.000 kurzzeitarbeitslos, aber nur 666.000 beziehen Arbeitslosengeld I über die Bundesagentur für Arbeit, also weniger als die Hälfte der Kurzzeitarbeitslosen.

Eine zentrale Ursache dafür: Es gibt mittlerweile viele Erwerbstätige, die zwar in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, im Fall von Arbeitslosigkeit dann aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Das Ergebnis dieser unfairen Regelung ist, dass immer mehr Kurzzeitarbeitslose zu den Jobcentern überwiesen werden und in Hartz IV landen. Deswegen muss der Zugang zum Arbeitslosengeld I dringend erleichtert werden. Die Verlängerung der Rahmenfrist von 24 auf 30 Monate durch die große Koalition wird daran nur ganz wenig ändern.

Wir fordern stattdessen, dass Beschäftigte bereits nach vier statt zwölf Monaten Beitragszahlung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Das würde weiteren hunderttausenden Arbeitslosen Zugang zum Arbeitslosengeld I ermöglichen und den Absturz in Hartz IV verhindern.