Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs "zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung" erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts nicht gerecht und greift viel zu kurz. So ist das Anliegen, Weiterbildungsberatung stärker auszugestalten, zu begrüßen, reicht aber nicht aus, sondern sollte mit einem Rechtsanspruch auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme verknüpft werden. Darüber hinaus muss der Zugang zur Arbeitslosenversicherung dringend verbessert werden, da ein großer Anteil der Arbeitslosen kein Arbeitslosengeld I erhält. Der Zugang zum Arbeitslosengeld I ist für zu viele Beschäftigte weiterhin versperrt, obwohl sie Beiträge zahlen.
Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesministers Heil zurück, der an sich schon unzureichend war. Er hatte vorgeschlagen, dass Beschäftigte Arbeitslosengeld I erhalten können, wenn sie in den letzten drei Jahren zehn Monate eingezahlt haben. Jetzt bleibt es bei zwölf Monaten und die Rahmenfrist soll lediglich um sechs Monate verlängert werden. Die Erweiterung der Rahmenfrist ist allerdings nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten von Vorteil. Aber von der Veränderung der Anwartschaftszeiten profitieren viele. Deshalb fordern wir, die Anwartschaftszeit für die Arbeitslosenversicherung auf vier Monate verkürzt werden, damit Beitragszahlerinnen nicht gleich zum Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") durchgereicht werden.
Angesichts von Digitalisierung, demographischem Wandel, Migration und ökologischem Umbau der Wirtschaft ist eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung notwendig, bei der alle Erwerbstätigen sowohl Beratung und Maßnahmen zur Weiterbildung als auch eine verbesserte finanzielle Absicherung erhalten. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Beitragssenkung sehr kurzsichtig und nicht nachhaltig."