08.02.2019

Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

Kindergeld-Zahlungen ins Ausland sind vielen ein Dorn im Auge. Doch für Familien ist die Leistung wichtig - gerade bei Arbeitslosigkeit. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt. Darüber berichtete u.a. die Frankenpost am 08.02.2019 wie folgt:

Die Klarstellung des EuGH wurde bei SPD und Grünen begrüßt. Der SPD-Europaabgeordnete Michael Detjen nannte die Entscheidung wegweisend. Die Grünen-Politiker Franziska Brantner und Wolfgang Strengmann-Kuhn erklärten gemeinsam: «Das Urteil zeigt: Es gibt keine EU-Bürger zweiter Klasse, und das ist gut so.»

Den gesamten Artikel zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt es hier: https://www.frankenpost.de/deutschlandwelt/brennpunkte/Arbeitslosen-steht-Kindergeld-fuer-Nachwuchs-im-EU-Ausland-zu ;art2801,6561371