11.06.2018

Arbeitslosengeld - Schauspieler-Sonderregelung kaum genutzt

Die Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wie Schauspieler und Künstler wird kaum genutzt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten und dabei Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn wie folgt zitieren:

 "Es ist nicht hinnehmbar, dass Hunderttausende Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, und stattdessen Hartz IV beziehen müssen", sagte Grünen-Arbeitsmarktexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn dem RND.

"Durch die Regelung, die eigentlich eine Antwort auf dieses Problem sein sollte und jetzt um weitere zwei Jahre verlängert werden soll, erhielten im letzten Jahr nur etwas über 200 Personen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I."

Die geplante Verlängerung dieser Regelung sei "ein schlechter Witz". Strengmann-Kuhn sagte, Beschäftigte sollten bereits nach vier Monaten Beitragszahlung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten: "Dadurch würden mindestens 300.000 Menschen erreicht.".

Der gesamte Artikel vom 11.06.2018 ist u.a. hier zu finden: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-06/44013577-arbeitslosengeld-schauspieler-sonderregelung-kaum-genutzt-003.htm