23.01.2017

Neue Sozialgerichtsurteile ermöglichen weitere "Mehrbedarfe"

Mehrere Urteile von Sozialgerichten, zuletzt in Cottbus, urteilten, dass Jobcenter unter Umständen Geld für Computer, Brille oder Abiturfeier erstatten müssen, wenn es für die Schülerinnen und Schüler "unabweisbar" notwendige Bedarfe sind und haben damit wieder den Finger in die Wunde gelegt: Das "Ansparmodell" mit Kleinstbeträgen im Regelbedarf funktioniert nicht. Darüber berichtet Barabar Dribbusch in der taz online am 23.01.2017:

 

Bisher sind im monatlichen Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger geringe Beträge eingerechnet, um damit etwa die Anschaffungen oder Reparaturen von Computern und Handys, Waschmaschinen und Brillen anzusparen oder abzuzahlen. Dass dieses „Ansparmodell“ unrealistisch ist, wird von Wohlfahrtsverbänden, den Grünen und der Linkspartei schon lange gerügt.
(...)
Im Regelsatz seien gerade mal 2,52 Euro monatlich für Computer vorgesehen. „Wer Mangel hat, kann überhaupt nichts sparen“, so Schneider. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, erklärte, Computer zu Lernzwecken müssten genauso wie Brillen und größere Haushaltsgeräte wieder als einmalige Leistungen von den Jobcentern finanziert werden, unabhängig vom Regelsatz.

Den gesamten Artikel "Ein Computer für die Schule ist drin" vom 23.01.2017 gibt es hier: https://www.taz.de/Sozialgerichtsurteile-zu-Hartz-IV/ !5373289/