Ab dem 1. Januar 2017 sollen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe mehr Geld bekommen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften (SGB XII) Buches Sozialgesetzbuch (18/9984) vor. Parallel dazu sollen auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch einen Gesetzentwurf (18/9985) der Bundesregierung angepasst und neu strukturiert werden. Beide Entwürfe hat der Bundestag am 21.10.2016 beraten.
Deutliche Kritik kam dagegen von der Opposition. Grüne und Linke kritisierten das Statistikverfahren zur Berechnung der Regelsätze. In die Referenzgruppe, nach deren Lebenshaltungskosten die Regelsätze berechnet würden, würden auch Hartz-IV-Empfänger selbst einberechnet, empörte sich Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne). Dadurch, betonte Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, drehe die Bundesregierung die "Armutsspirale" immer weiter, anstatt dafür zu sorgen, dass Menschen aus ihr herausfänden.
Der gesamte Artikel erschien in der Wochenzeitung Das Parlament auf Seite 4 und online unter http://www.das-parlament.de/2016/43_45/innenpolitik/-/477244