09.12.2015

Stromkosten belasten einkommensarme Haushalte

Die massiven Strompreissteigerungen der letzten Jahre, belasten GrundsicherungsempfängerInnen besonders, da der im Regelsatz verankerte Betrag zur Deckung von Stromkosten in keiner Weise die Realität abbildet. In der Antwort auf unsere kleine Anfrage (Drucksache 18/6936) zeigt die Bundesregierung, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht, diese Entwicklung im Regelsatz entsprechend zu berücksichtigen.

Diese Informationen wurden von der Rheinischen Post am 9.12.2015 in einem Beitrag aufgenommen.

Aus Sicht der Grünen überfordern die hohen Strompreise insbesondere Hartz-IV-Empfänger. Die letzte Berechnung für den Regelsatz habe es 2010 gegeben. Doch allein zwischen 2010 und 2013 sei der Strompreis für Verbraucher um 25 Prozent gestiegen, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. "Für Hartz-IV-Bezieher muss es eine eigene Stromkostenpauschale geben, die jährlich angepasst wird", fordert Strengmann-Kuhn. Nur so könnten größere Schwankungen beim Strompreis ausgeglichen werden. Der Grünen-Politiker forderte zugleich, dass die Anschaffung großer Haushaltsgeräte aus dem Regelsatz wieder herausgenommen und zur einmaligen Leistung werde.

Den gesamten Artikel vom 10.12.2015 von Eva Quadbeck finden Sie auf:  http://www.rp-online.de/wirtschaft/strompreise-fuer-verbraucher-2015-leicht-gesunken-aid-1.5618096

Es folgte weitere Berichterstattung:

Am 9.12.2015 zitierte die Website www.finanzen.net den Beitrag aus der Rheinischen Post. Den gesamten Beitrag gibt es auf: http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Rheinische-Post-Strompreise-fuer-Verbraucher-2015-leicht-gesunken-4646326