23.06.2015

Mindestlohn erreicht nur wenige Aufstocker

Am 22.06.2015 berichtete der DEUTSCHLANDFUNK in dem Beitrag "Zahl der Hartz IV-Aufstocker sinkt" mit einem Zitat von Wolfgang Strengmann-Kuhn:

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund sind die Zahlen aus dem Januar und Februar dieses Jahres, neuere statistische Daten gibt es noch nicht, ein Beleg dafür, dass der Mindestlohn zur Überwindung von Armut beiträgt. Wolfgang Strengmann-Kuhn, der Sprecher für Sozialpolitik der grünen Bundestagsfraktion, ist angesichts der Zahlen weniger optimistisch. "Ich finde das Entscheidende, dass die Anzahl fast gar nicht zurückgegangen ist. Das sind ja wenige im zweistelligen Tausenderbereich. Das heißt für mich vor allem, dass der Mindestlohn am Armutsproblem zumindest vorbeigeht. "Vor allem Selbstständige würden vom Mindestlohn nicht erreicht, "aber auch wenn Kinder mit versorgt werden, dann reicht der Mindestlohn gegebenenfalls nicht aus. Oder auch bei Teilzeiterwerbstätigen." Deshalb müsse es, um die Gefahr von Armut zu bekämpfen, eine Kindergrundsicherung für jedes Kind genauso geben wie eine Gutschrift vom Finanzamt für Selbstständige, wenn der Betrag, den sie steuerlich absetzen können, größer ist als ihre Steuerschuld.

Den gesamten Beitrag von Stefan Maas gibt es auf: http://www.deutschlandfunk.de/gesetzlicher-mindestlohn-zahl-der-hartz-iv-aufstocker-sinkt.769.de.html?dram:article_id=323318 

Am 22.06.2015 berichtete DIE WELT in "Mindestlohn hilft beim Ausstieg aus Hartz IV":

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte der "SZ", der Mindestlohn gehe an den meisten erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern vorbei, weil er nicht ausreiche, um Teilzeitbeschäftigte oder Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herauszuholen. "Der Mindestlohn ist richtig, aber kein Mittel zur Armutsbekämpfung", warnte Strengmann-Kuhn.

Den gesamten Beitrag finden Sie auf: http://www.welt.de/wirtschaft/article142852093/Mindestlohn-hilft-beim-Ausstieg-aus-Hartz-IV.html 

Am 22.06.2015 berichtete SPIEGELonline in "Weniger Aufstocker: Mindestlohn hilft beim Ausstieg aus Hartz IV":

Die Grünen sehen die Wirkung des Mindestlohns als wenig wirksam an. Der Mindestlohn gehe an den meisten erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern vorbei, weil er nicht ausreiche, um Teilzeit-Beschäftigte oder Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herauszuholen, sagte der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn.

Den gesamten Beitrag finden Sie auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-hilft-beim-ausstieg-aus-hartz-iv-a-1039994.html 

Am 23.06.2015 berichtete NEUES DEUTSCHLAND in "Weniger Aufstocker sind noch kein Erfolg":

Strengmann-Kuhn dagegen kritisierte, der Mindestlohn gehe an den meisten erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern vorbei. Er reiche nicht aus, um Teilzeitbeschäftigte oder Familien aus dem Bezug herauszuholen.

Den gesamten Beitrag von Grit Gernhardt finden Sie auf: http://www.neues-deutschland.de/artikel/975392.weniger-aufstocker-sind-noch-kein-erfolg.html 

Am 21.06.2015 berichtete die SÜDDEUTSCHE Zeitung online in "Der Mindestlohn wirkt - ein bisschen":

Im Dezember 2014, also vor dem Startschuss für die gesetzliche Lohnuntergrenze, gingen 1,268 Millionen Menschen einer Arbeit nach und bezogen zugleich Hartz IV. Im Januar 2015 waren es noch 1,242 Millionen - das sind26 000 weniger. Im Februar setzte sich dieser Trend fort. Die Anzahl der Aufstocker sank um weitere 19 000 auf 1,223Millionen. Insgesamt fiel sie also um 45 000, seit die 8,50 Euro vorgeschrieben sind. Auch der Anteil der Aufstocker an den knapp 4,3 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern ging von 29,3 Prozent Ende 2014 auf 27,8 Prozent im Februar2015 zurück. Das geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage des sozialpolitischen Sprechers der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor. Aktuellere Statistiken gibt es nicht. Auch über die Einspareffekte gibt es noch keine Angaben. Das IAB hatte geschätzt, dass die Hartz-IV-Ausgaben für Aufstocker um 700 bis 900 Millionen Euro sinken werden. Wolfgang Strengmann-Kuhn von den Grünen sagt: Der Mindestlohn gehe an den meisten erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern vorbei, weil er nicht ausreiche, um Teilzeit-Beschäftigte oder Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herauszuholen. "Der Mindestlohn ist richtig, aber kein Mittel zur Armutsbekämpfung."

Den gesamten Beitrag von Thomas Öchsner finden Sie auf: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitsmarkt-der-mindestlohn-wirkt-1.2530726