14.05.2020

Es gibt deutliche Lücken im Sozialschutzpaket II

Beim Abschluss des Tagesordnungspunktes zum sogenannten Sozialschutzpaket II heute im Deutschen Bundestag habe ich die Aufmerksamkeit auf unsere Anträg gelenkt, indem wir konkret auf Lücken im Maßnahmepaket der Bundesregierung hinweisen. Zum einem hilfen die geplanten Änderungen beim Kurzarbeitergeld immer noch nicht den Geringverdienern und zum anderem wird die Notlage der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen nicht angegangen.

 

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2020 Tagesordnungspunkt 9a und 9b

Wortprotokoll der Zwischenbemerkung von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

Herr Kollege Weiß, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Sie haben eben die Anträge der Opposition kritisiert. Da gibt es unter anderem zwei, drei Anträge von uns, von Bündnis 90/Die Grünen. Wir machen in diesen Anträgen halt Lücken deutlich, die es in dem Sozialschutz-Paket gibt.

Beim Kurzarbeitergeld ist es so, dass Ihre Regelung bei denen, die es am meisten nötig haben, bei denen mit geringem Einkommen, gar nicht ausreicht. Da reichen auch 70 oder 80 Prozent nicht aus. In mittleren Einkommen kommt die Unterstützung zu spät. Die haben trotzdem ein Kurzarbeitergeld, das unter dem Existenzminimum liegt. Da setzt unser Antrag an, wo wir vorschlagen, zielgenau untere und mittlere Einkommen zu unterstützen und nicht flächendeckend überall auf 70 oder 80 Prozent zu erhöhen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, auf den wir aufmerksam machen: Eine Gruppe, die besonders vulnerabel ist, sind die Ob-dachlosen. Auch da muss die Bundesregierung endlich einmal Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die Obdachlosen in diesem Land besser geschützt sind.

Es ist jetzt also nicht so, dass wir sagen: „Der Weltuntergang findet statt; wir wollen nur mehr, mehr, mehr“, sondern wir machen gezielt darauf aufmerksam, wo man punktgenau etwas besser machen kann. Das ist der Sinn unserer Anträge.