10.03.2017

Umgangsmehrbedarf für Kinder von getrennten Eltern einführen

 

Weil Kinder, die in zwei Haushalten leben, einen höheren finanziellen Bedarf habe, sollten getrennt lebende Eltern, die Hartz IV beziehen einen Umgangsmehrbedarf beziehen, wenn sie ihr Kind beide betreuen. Eine einfache und unbürokratische Regelungsidee - die heute im Bundestag scheiterte.

Rede vom 10.03.2017 im Deutschen Bundestag

 

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal sagen, worum es geht. Es geht hier um die Kinder, die in zwei verschiedenen Haushalten aufwachsen, weil die Eltern getrennt voneinander leben. Es geht um deren Existenzminimum, das durch die gegenwärtigen Leistungen nicht abgesichert ist. Wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt - die Kollegin Kipping hat das eben an einigen Beispielen plastisch deutlich gemacht -, dann entstehen höhere Kosten. Im Steuerrecht gibt es einen Steuerfreibetrag für doppelte Haushaltsführung. Für Kinder, die im Hartz-IV-Bezug leben, gibt es kein entsprechendes Gegenstück, um diesen Mehrbedarf zu decken. Das wäre unbedingt notwendig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich kann hier die Position der Union überhaupt nicht verstehen; denn es geht darum, das Existenzminimum der Kinder zu decken, und das möglichst unbürokratisch. Eigentlich sollte es doch auch im Interesse der Union sein, das zu erreichen.

Nun zur SPD. Es geht hier um einen unbürokratischen Vorschlag. Der Vorschlag, den die Linke in ihrem Antrag macht - wir haben ihn schon im letzten Jahr in zwei Anträgen formuliert, sowohl im Bereich Rechtsvereinfachungen als auch hinsichtlich des Regelsatzes; es gab schon zweimal die Möglichkeit, entsprechende Regelungen einzuführen -, ist genau der richtige Weg: Die Person, die die Kinder überwiegend betreut, soll den Regelsatz bekommen, und zwar in voller Höhe, unabhängig davon, ob das Kind einmal ein paar Tage bei dem Elternteil ist, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der andere Elternteil soll einen pauschalen Umgangsmehrbedarf geltend machen können. Die Linken schlagen hierfür 50 Prozent des Regelsatzes vor. Das ist eine vernünftige Größenordnung. Das wäre eine ganz unbürokratische, einfache Regelung, die man heute per Beschluss einführen könnte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich will noch einmal sagen: Um Armut zu bekämpfen, reicht das natürlich nicht aus. Es geht darum, das Existenzminimum für diese spezielle Gruppe zu decken. Zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums fordert eigentlich sogar die Verfassung auf. Dazu gehört das Existenzminimum von Kindern, auch wenn die Eltern, ob verschuldet oder nicht verschuldet, getrennt leben. Das ist ein Grundrecht der Kinder, dem wir nachkommen müssen. Wenn wir Kinderarmut bekämpfen wollen, dann braucht es natürlich viel mehr. 20 Prozent Kinderarmut in Deutschland sind definitiv zu viel. Auch das müssen wir angehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir Grünen haben an dieser Stelle einen Vorschlag vorgelegt. Wir sagen: Wir brauchen eine Kindergrundsicherung in Höhe des höchsten Regelsatzes. Diese Grundsicherung muss einkommensunabhängig sein und für alle Kinder gelten. Für Menschen mit geringem Einkommen brauchen wir einen einkommensabhängigen Kindergeldbonus, der das sächliche Existenzminimum abdeckt. Außerdem brauchen wir eine Neuberechnung und Anhebung der Kinderregelsätze. Mit diesem Dreiklang können wir das Existenzminimum für alle Kinder in Deutschland vernünftig abzusichern und Kinderarmut effizient und unbürokratisch bekämpfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist das, was jetzt ansteht. Geben Sie sich also einen Ruck, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber vor allen Dingen von der Union! Lassen Sie uns mit dieser kleinen Gruppe anfangen; sie ist besonders betroffen. Lassen Sie uns das Existenzminimum der Kinder, deren Eltern getrennt leben, durch einen Umgangsmehrbedarf decken! Stimmen Sie dem Antrag der Linken zu!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)