21.10.2016

Erste Lesung im Bundestag zur Neuberechnung der Regelbedarfe

Deutscher Bundestag, 197. Sitzung der 18. Wahlperiode am  21.10.2016

 

Protokoll der Rede vom 21.10.2016

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schimke, Sie haben die Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz eben mit dem Abbau von Fehlanreizen begründet. Das möchte ich im Protokoll deutlich vermerkt haben.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: Ja! Das fand ich sehr entlarvend!)
Wenn das die Begründung ist, dann ist die Änderung verfassungswidrig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Festlegung der Höhe der Regelsätze nicht von migrationspolitischen Überlegungen geleitet sein darf. Denn es handelt sich hier um ein Grundrecht: um ein Grundrecht auf Existenzsicherung und ein Grundrecht auf soziale und kulturelle Teilhabe. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Es ist das Ziel der Grundsicherung, soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Vielleicht noch eine Vorbemerkung, weil sowohl Katja Kipping als auch Jana Schimke sich so ausgedrückt haben, als wären Hartz-IV-Empfänger überwiegend Langzeitarbeitslose. Dem ist nicht so. Nur eine Minderheit der Hartz-IV-Beziehenden sind Langzeitarbeitslose. Es gibt sogar mehr Erwerbstätige als Langzeitarbeitslose, die Hartz IV beziehen. Diese Gruppe ist deutlich größer als die Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Insgesamt beziehen fast 8 Millionen Menschen Grundsicherungsleistungen. Darum geht es heute.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: Das habe ich doch gesagt!)
Ich habe gesagt: Ziel muss es sein, soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Die Bundesregierung macht genau das Gegenteil. Vielleicht kurz für die Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und diejenigen, die sich die Debatte später ansehen: Die Idee des Statistikmodells, das hier angewandt wird, ist eigentlich relativ einfach. Man betrachtet die Ausgaben einer Gruppe von Menschen, die etwas mehr als Grundsicherung haben, also gerade so im untersten Teil der Einkommensverteilung liegen, die keine Grundsicherung beziehen. Anhand ihrer Ausgaben soll der neue Regelsatz berechnet werden. Das ist die Grundidee des Statistikmodells. Die Bundesregierung schlägt jetzt vor – wir als Parlament müssen das noch ausführlich beraten –, dass das Einkommen dieser Referenzgruppe erst einmal dadurch reduziert wird, dass nun auch noch Personen in der Gruppe sind, die Grundsicherung beziehen. Dadurch wird das Einkommen also schon ein bisschen geringer. Dann sollen Personen zur Gruppe gehören, die Anspruch auf Grundsicherung haben, diesen Anspruch aber nicht wahrnehmen, also noch weniger als Grundsicherung haben. Dadurch wird das Einkommen der Referenzgruppe noch einmal geringer. Dabei bleibt es nicht. Von den Ausgaben, die diese Gruppe hat – Katja Kipping hat schon gesagt, dass es eine Gruppe ist, die im Durchschnitt ein Einkommen an der Armutsgrenze oder sogar darunter hat –, werden noch Ausgaben abgezogen. Das hat das Bundesverfassungsgericht erlaubt, obwohl es methodisch eigentlich fragwürdig ist. Es hat dabei aber enge Grenzen gesetzt. Was die Bundesregierung vorschlägt, ist eine wahre Kürzungsorgie: Zimmerpflanzen, Haustiere, Gartenpflege, Weihnachtsbaum, Handy, Taschen, Regenschirme, Adventsschmuck, das Speiseeis im Sommer, Fotografien, Campinggeräte, Malstifte für Kinder in der Freizeit, Kleidung für Familienfeste usw. usw. Sie ermöglichen nicht soziale Teilhabe, sie verhindern soziale Teilhabe mit dem, was Sie hier vorschlagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich könnte jetzt noch diverse weitere Themen ansprechen. Die Kürzung bei den Leistungen für Asylbewerber wurde schon angesprochen. Es handelt sich um eine Kürzung um 10 Prozent, die meines Erachtens nicht vernünftig begründet ist. Frau Schimke hat deutlich gesagt, was der eigentliche Grund ist, nämlich der Abbau von Fehlanreizen. Das darf nicht sein. Die Stromkosten werden im Regelsatz nicht vernünftig abgedeckt. Das hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt und wird jetzt in vielen Stellungnahmen erwähnt. Sie werden in der EVS nicht ausreichend ermittelt. Sie sollten separat vom Regelsatz behandelt werden. Das Problem, dass Hartz-IV-Empfänger auch einmal einen kaputten Kühlschrank oder eine kaputte Waschmaschine haben, ist nicht gelöst. Für das Problem der sogenannten Weißen Ware bräuchten wir auch eine Lösung.

Der Umgangsmehrbedarf für Kinder, die bei Eltern, die getrennt leben, aufwachsen, wird nicht abgedeckt; da ist das Existenzminimum nicht gesichert. Das Bildungsund Teilhabepaket müsste eigentlich komplett reformiert und verändert werden. Auch das wird nicht angegangen. Die Regelbedarfsstufen sind schon angesprochen worden. Das ist völlig unsystematisch. Es gibt viele Punkte in diesem Gesetzentwurf, die unbedingt geändert werden sollten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich will noch einmal zum Kern zurückkommen, nämlich zum Regelsatz. Was müsste gemacht werden? Es müsste eine Referenzgruppe betrachtet werden ohne diese Zirkelschlüsse, die Sie machen – so sagt man es technisch –, also eine Referenzgruppe, bei der klar ist, dass sie keine Grundsicherungsbeziehenden und dass sie keine verdeckten Armen umfasst; die Personen in der Referenzgruppe sollten etwas mehr haben als die derzeitigen Bezieher von Grundsicherung. Dann darf diese Kleinrechnerei der Ausgaben nicht so stattfinden, wie Sie das gemacht haben. Wenn wir das so machen würden, dann hätten wir endlich wieder eine Grundsicherung, die das schafft, wofür sie eigentlich da ist, nämlich Armut zu bekämpfen und soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)