Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Künstlersozialversicherung ist ein typisches Beispiel dafür, wie soziale Sicherung eine Grundlage für selbstbestimmte Tätigkeit, für Freiheit, für Kreativität und für die Förderung von Innovationen sein kann. Ich glaube, dass man das nicht stark genug betonen kann, weil oft Freiheit, Kreativität, Selbstbestimmung und soziale Sicherung als Widerspruch gesehen werden. Sie ist aber geradezu die Voraussetzung für tatsächliche Freiheit und Selbstbestimmung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Man sollte auch über eine Sozialversicherung nicht nur für diese Gruppe der Selbstständigen, sondern vielleicht für alle Selbstständigen nachdenken im Sinne einer Bürgerversicherung für alle Selbstständigen. Aber das ist ein anderes Thema, das wir an anderer Stelle sicher noch einmal diskutieren müssen.
Wichtig ist, dass eine Einrichtung wie die Künstlersozialversicherung auch gesellschaftliche Akzeptanz findet. Dazu ist es wichtig, dass die Abgabensätze nicht ins Uferlose steigen. Es ist wichtig, dass die finanzielle Stabilität gewährleistet ist, dass die Mittel vernünftig fließen. Zu diesem Zweck leistet dieser Gesetzentwurf tatsächlich einen wichtigen Beitrag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke (SPD))
Man darf das aber auch nicht überschätzen. Es ist ein wichtiger Beitrag, aber nicht der Einzige. Ich möchte an dieser Stelle übrigens nicht nur der Bundesregierung danken, der es ‑ im Gegensatz zur letzten Bundesregierung ‑ gelungen ist, jetzt einen Gesetzentwurf vorzulegen, sondern auch den über 70 000 Menschen, die eine Petition an den Deutschen Bundestag gestellt haben, in der das, was jetzt umgesetzt worden ist, gefordert wurde. Das ist ein Zeichen lebendiger Demokratie und zeigt noch einmal, wie wichtig der Petitionsausschuss für unsere Demokratie ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wie gesagt: Manches, was im letzten Jahr in der Diskussion gesagt worden ist - es hieß, durch das fehlende Gesetz würde die Existenz der Künstlersozialversicherung gefährdet oder sie quasi abgeschafft -, halte ich für übertrieben. Andererseits ist es aber auch übertrieben, zu behaupten, dass mit dem Gesetz, das wir hoffentlich bald verabschieden können, alle Probleme gelöst sind. Vielmehr gibt es weitere strukturelle Probleme bei der Künstlersozialversicherung. Man muss schauen, wie sich der Beitragssatz weiterentwickelt und wovon sonst die Abgabenentwicklung abhängt. Ich glaube, wir sollten hier ohne Tabus herangehen. Es gibt da wichtige strukturelle Fragen, die wir tatsächlich angehen müssen. Auch so etwas wie der Bundeszuschuss darf an der Stelle meines Erachtens kein Tabu sein; möglicherweise muss man auch an der Stelle nachjustieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Die Einnahmeseite ist nicht das einzige Problem im Hinblick auf die Akzeptanz einer Sozialversicherung; auch die Ausgabenseite, die Leistungsseite, ist wichtig. Es ist schon angesprochen worden: Die Einkommenssituation von Künstlerinnen und Künstlern ist in vielen Fällen mehr als prekär. Das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialversicherung Versicherten liegt bei ungefähr 16 000 Euro, in manchen Berufsgruppen - Musiker, bildende Künstler - deutlich darunter.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Jahr!)
Das heißt, die Armutsbedrohung ist bei Künstlerinnen und Künstlern sehr groß. Viele von ihnen haben Angst vor Altersarmut. Wir haben mit der Garantierente ein Konzept vorgelegt, das auch für diese Gruppe eine gute Absicherung bedeuten würde, weil 30 Versicherungsjahre reichen würden, um das Minimum der Garantierente zu erhalten. Die Künstlersozialversicherung gibt es jetzt seit über 30 Jahren. Wer dauerhaft in der Künstlersozialversicherung war, hätte also nach unserem Modell Anspruch auf ein Minimum in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch bei der solidarischen Lebensleistungsrente - wenn sie denn überhaupt mal kommen sollte - müsste dieser Aspekt berücksichtigt werden, damit sie für Künstlerinnen und Künstler überhaupt erreichbar ist; ich habe da meine Zweifel.
Ich will die letzte halbe Minute meiner Redezeit nutzen, um auf ein weiteres Problem aufmerksam zu machen. Nicht nur Altersarmut ist für Künstlerinnen und Künstler ein Problem, sondern auch Armut im aktuellen Leben, während sie erwerbstätig sind und Kunst schaffen. Auch da müssen wir über Lösungen nachdenken, wie vielleicht innerhalb der Künstlersozialversicherung, aber vielleicht auch mit anderen Maßnahmen dafür gesorgt werden kann, dass das Existenzminimum von Künstlerinnen und Künstlern gewährleistet wird. Denn Hartz IV ist für Künstlerinnen und Künstler sicherlich nicht die perfekte Existenzsicherung. Wir brauchen da andere Maßnahmen, um die Existenz zu sichern und damit tatsächlich Freiheit und Kreativität in dieser Gesellschaft zu fördern; davon brauchen wir noch mehr.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)