Nach mehreren Jahrzehnten, in denen immer wieder auf die Klima- und Umweltauswirkungen von Kohleabbau und Kohleverbrennung, die Endlichkeit fossiler Brennstoffe und die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen hingewiesen wurde, liegt endlich der Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz vor.
Dass der Kohleausstieg überhaupt eingeleitet werden soll, wäre ohne unzählige Gruppen, Initiativen, AktivistInnen und Betroffenen, die sich über Jahrzehnte unermüdlich dafür eingesetzt haben, dass Deutschland aus der Kohle aussteigt, nicht vorstellbar gewesen. Es ist ihr Erfolg.
Doch der Gesetzentwurf der Regierung ist in maßgeblichen Punkten für das Klima und die vom Strukturwandel betroffenen Regionen schlechter ist als die Vorschläge der Kohlekommission. Es fehlen auch soziale Maßnahmen die Allen direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten berufliche Perspektiven eröffnen. Der Vorschlag der Kohlekommission, ein Anpassungsgeld (APG) einzuführen, fehlt. Neben dem Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte braucht es aus unserer Sicht aber auch für mittelbar Betroffene und Jüngere sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere eine Weiterbildungsbildungsoffensive, die mit einer besseren Beratung und
einer besseren sozialen Absicherung einhergehen sowie in eine Gesamtstrategie für
den Strukturwandel integriert sein muss.
Viele Bereiche kommen im dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kurz. Es fehlt der Wille den Kohleausstieg mit den aktuell nötigen Klimazielen, den wirtschaftlichen Potentialen und sozialen Maßnahmen zu verknüpfen.
Der Gesetzentwurf wird dem Klimaschutz nicht gerecht. Die Kraftwerke müssen früher und kontinuierlich abgeschaltet werden statt dies überwiegend Ende der 20er Jahre und 2038 zu tun. Für den Klimaschutz müssen die Emissionen frühzeitig gesenkt werden. Gleichzeitig muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv ausgeweitet werden statt ein neues Kohlekraftwerke in Betrieb zu nehmen. Nur so kann Deutschland die Klimaziele erreichen.
Mögliche Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber, sofern es sie überhaupt geben soll, müssen transparent und regelbasiert geregelt werden. Entschädigungen können aber in keinem Fall gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war. Nach dem Beschluss zum Kohleausstieg sollten keine Menschen in Deutschland mehr umgesiedelt oder Dörfer abgebaggert werden.
Mit dem Strukturstärkungsgesetz soll zudem ein Rahmen für die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bis 2038 geschaffen werden. Der Schwerpunkt muss aber aus unserer Sicht beim Ausbau Erneuerbarer Energien, der ökologischen Verkehrswende und der Forschung an relevanten Zukunftsthemen liegen, damit in den betroffenen Regionen neue Jobs in Zukunftsbranchen entstehen. Doch bleibt die Bundesregierung bei diesen Punkten vage und unvollständig.