Sanktionen sind für eine erfolgreiche Vermittlungsarbeit in den Jobcentern kontraproduktiv. Vielmehr stehen Sanktionen für mangelnde Augenhöhe zwischen Leistungsberechtigten und Staat. Oftmals nehmen Menschen, die Sanktionen entgehen wollen, widerwillig an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil, die ihre persönlichen Fähigkeiten nicht berücksichtigen (vgl. Kritik Bundesrechnungshof an der Förderpolitik der Jobcenter in den Jahren 2015 und 2016). Das Beispiel der Berliner Joboffensive zeigt, dass Sanktionen in der Vermittlungsarbeit überflüssig werden, wenn die Rahmenbedingungen für eine individuelle Beratung und Betreuung auf Augenhöhe stimmen. Statt Menschen das Existenzminimum zu kürzen und dadurch das Klima in den Jobcentern zu belasten, sollten die Rahmenbedingungen verbessert werden, um eine stärker personenzentrierte und passgenaue Unterstützung von Leistungsbeziehenden in den Jobcentern zu ermöglichen.
Vorschläge dazu, was bei einer Gesetzgebung zur Abschaffung der Sanktionen berücksichtigt werden muss gibt es hier, in diesem Antrag: Für soziale Garantien ohne Sanktionen Drucksache 19/15078