01.06.2017

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

Bund-Länder-Finanzausgleich

In dieser Woche werden die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Bundestag beraten.

Im zweiten Anlauf - nachdem die Große Koalition zum ursprünglich anberaumten Termin Mitte Mai noch uneins war und die parlamentarische Beratung verschieben musste.

Ohnehin hat die Große Koalition das Thema über die gesamte Wahlperiode verschleppt, obwohl seit Langem feststand, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Jahr 2019 auslaufen und neu geregelt werden müssen. Erst Ende 2016 hatten die Bundesregierung und die MinisterpräsidentInnen der Länder in einer Hinterzimmerabsprache eine Einigung ausgehandelt. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass eine Einigung erreicht wurde - sie schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit -, bleibt zu kritisieren, dass die 13 Grundgesetzänderungen massiv in die bestehende föderale Ordnung eingreifen und zentrale Zukunftsaufgaben wie den demographischen und sozialräumlichen Wandel nicht angehen.

Der solidarische Finanzausgleich zwischen den Ländern wird abgeschafft und damit ein weites Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse in Kauf genommen. Die jetzt nachträglich vereinbarten Änderungen bei der Reform der Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr schließen die umfassende Privatisierung von Autobahnen nicht definitiv aus. Und auch im Bereich Bildung in Kommunen nimmt der Bund seine Verantwortung für finanzschwache Kommunen nur unzureichend wahr. Die Koalition hat die Chance vertan, Deutschland finanzpolitisch zu entrümpeln und auf eine neue zukunftsfeste Basis zu stellen. Mit unseren Anträgen wollen wir wesentliche Versäumnisse der Gesetzentwürfe der Bundesregierung korrigieren.