24.06.2016

Schutz von Geflüchteten und humanitäre Verantwortung

Am 24.06.2016 werden im Deutschen Bundestag zwei wichtige grüne Anträge diskutiert, die Verbesserungen im System des Flüchtlingsschutzes vorsehen.

"Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union" Drs.: 18/18244 legt den Schwerpunkt darauf auf europäischer Ebene für strukturelle Verbesserungen zu sorgen. Es ist offensichtlich, dass die Politik der Abschottung und immer stärker gesicherter, zum Teil ganz geschlossener Grenzen ebenso falsch ist, wie das Dubliner System der unsolidarischen Verteilung von Flüchtlingen zu Lasten bestimmter EU-Staaten gescheitert ist. Die Ursachen der Flucht sind zu überwältigend, die Suche nach Schutz ist zu verzweifelt und die Betroffenen sind zu viele, als dass sie durch Grenzschutz, Grenzschließung und Zurückweisung aufgehalten werden könnten.

"Seenotrettung im Mittelmeer – Menschen schützen, humanitäre Verantwortung übernehmen, solidarisch handeln" Drs.: 18/8875 legt den Schwerpunkt auf die Klärung technischer und rechtlicher Fragen Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den einschlägigen völkerrechtlichen Konventionen, wie dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ), dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und dem Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See verpflichtet, jeder Person, die sich auf See in Gefahr befindet oder in Seenot gerät, Hilfe zu leisten. Die Pflicht zur Seenotrettung beinhaltet ebenfalls das Verbringen der in Seenot geratenen Personen an einen sicheren Ort. Staaten kommt in diesem Zusammenhang die besondere Pflicht zu, Notfallortungs- und Rettungseinrichtungen in den dafür festgelegten Gebieten zu errichten und zu unterhalten, um die Sicherheit auf See zu gewährleisten (Artikel 98 Absatz 2 SRÜ) sowie notwendige Überwachungs-, Kommunikations- und Operationsmaßnahmen zu ergreifen und Vereinbarungen zu treffen, um die Seenotrettung entlang ihrer Küsten zu gewährleisten. Die völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung gilt auch für die private Handelsschifffahrt (Artikel 98 SRÜ). Zudem sind auch private Akteure auf den Meeren zur Rettung unterwegs. Diese völkerrechtlichen Verpflichtungen – zusammen mit den europarechtlichen Pflichten zum Schutz der EU-Außengrenze – stellen insbesondere die Mittelmeeranrainerstaaten der EU bereits seit vielen Jahren vor enorme Herausforderungen. Bis heute konnten sich die europäischen Mitgliedsstaaten nicht darauf einigen, eine gemeinsame zivile europäische Seenotrettungsmission nach dem Vorbild von Mare Nostrum ins Mittelmeer zu entsenden. Das Mittelmeer ist jedoch unser gemeinsames europäisches Meer, es ist eben nicht nur ein griechisches, italienisches oder maltesisches Meer.